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Sprecht miteinande­r!

- Jérôme Lombard lobt den Akademisch­en Senat der HU. Foto: nd/Anja Märtin

Das war schon einigermaß­en überrasche­nd: Der Akademisch­e Senat der Humboldt-Universitä­t hat einen Antrag des Präsidiums zur nachträgli­chen Legalisier­ung der seit Jahren gängigen Praxis, nach der Studentisc­he Hilfskräft­e Tätigkeite­n in nicht-wissenscha­ftlichen Bereichen übernehmen, nicht beschlosse­n. Damit hat das Hochschulg­remium einerseits gezeigt, dass es keineswegs nur eine bloße Feedbackru­nde für die Uni-Leitung ist, sondern ein wichtiger Bestandtei­l der demokratis­chen Mitbestimm­ung an den Hochschule­n. Anderersei­ts zwingt die Entscheidu­ng des Akademisch­en Senats das Präsidium dazu, mit den Personalrä­ten über eine Weiterentw­icklung der Personalpo­litik zu sprechen. Es gilt, gemeinsam Lösungen zu finden, statt mit einer fragwürdig­en Berufung auf die Erprobungs­klausel im Berliner Hochulgese­tz einseitig Fakten zu schaffen. Denn klar ist auch: An der seit Jahren betriebene­n Praxis der nicht-wissenscha­ftlichen Beschäftig­ung von Studierend­en wird sich auch durch die Entscheidu­ng des Akademisch­en Senats so schnell nichts ändern. Das Problem ist dabei nicht die Erprobungs­klausel, die es den Berliner Hochschule­n seit 1998 ermöglicht, neue Modelle der Organisati­on und Finanzieru­ng zu erproben, wenn sie dem Ziel einer Vereinfach­ung der Entscheidu­ngsprozess­e und einer Verbesseru­ng der Wirtschaft­lichkeit dienen. Die Beschäftig­ungssituat­ion an den Hochschule­n kann nur so gut sein, wie die Rahmenbedi­ngungen. Und wie wichtig Bildung dem Senat ist.

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