+++ Zahlen & Fakten +++
Mindestlohn nicht für Veranstaltungshelfer
Ohne freiwillige Helfer würden Sportveranstaltungen und andere Großereignisse nicht funktionieren. Arbeitnehmer sind solche Volunteers im rechtlichen Sinne aber nicht, sondern Ehrenamtler, erklärt Thomas Jedlitschka, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht.
Auswirkungen hat das etwa auf Bezahlung und Arbeitszeit: Einen Anspruch auf Mindestlohn haben Volunteers nach Ansicht des Experten für Veranstaltungsrecht nicht, auch die Schutzvorschriften zu Arbeitszeiten greifen nicht. Die Helfer dürfen also auch länger als acht oder zehn Stunden und auch abends und am Wochenende arbeiten. Alles andere wäre an- gesichts des Ablaufs vieler Großveranstaltungen wohl nicht praktikabel. Das Jugendarbeitsschutzgesetz greife jedoch auch bei Freiwilligen. Demnach dürfen minderjährige Helfer zum Beispiel am Wochenende nicht eingesetzt werden, und auch unter der Woche darf die Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten.
Nicht nur nach Sympathie einstellen
Viele Start-up-Gründer vertrauen bei der Suche nach neuen Mitarbeitern auf ihr Bauchgefühl und auf Sympathie. Auf diese Weise entstehen aber keine guten Teams, warnt Andreas Göhring, Dozent an der Wirtschaftsakademie, in der Zeitschrift »Berliner Wirtschaft« der IHK Berlin. Denn wer einander sympathisch ist, ist sich oft auch ähnlich. In einem guten Team sollten dagegen unterschiedli- che Eigenschaften vertreten sein. Der Experte rät daher, bei Einstellungen statt des vagen Bauchgefühls lieber formale Analysewerkzeuge zu verwenden. Damit lassen sich nicht nur die Stärken und Schwächen von Bewerbern aufdecken. Gründer können so auch herausfinden, welche Fähigkeiten in ihrem Team noch fehlen.
Firmen locken mit Mogelpackungen
Im Idealfall bieten sogenannte Trainee-Programme Hochschulabsolventen eine gute Mischung aus Berufspraxis und Ausbildung. Das ist allerdings nicht überall so. Denn der Begriff ist nicht geschützt. Unternehmen können mit dem Etikett Trainee also auch Mogelpackungen verkaufen, bei denen es ihnen vor allem um billige Arbeitskräfte geht. Angehende Trainees sollten die Pro- gramme deshalb im Vorfeld auf Herz und Nieren prüfen.
Gibt es zum Beispiel kein aufwendiges Auswahlverfahren, sondern nur ein kurzes Bewerbungsgespräch am Telefon, sollten bei Bewerbern die Alarmglocken schrillen. Das ist ein Hinweis darauf, dass es ein Unternehmen mit dem Trainee-Programm nicht allzu ernst meint. Ein weiteres Anzeichen für unseriöse Angebote ist die Bezahlung: Sie sollte nur wenig unter der eines regulären Berufseinsteigers liegen.
Sicherheit wichtiger als die Karriere
Für 64 Prozent der offenen Stellen werden aktuell Fachkräfte mit Berufsausbildung gesucht. Welche Argumente für die Qualität eines Arbeitgebers kommen bei ihnen an? Eine Studie des Marktforschungsinstituts respondi im Juli 2017 unter 2024 Fachkräfte ergab: Nicht hohe Gehaltszahlungen und gute Aufstiegschancen entscheiden über die Wahl des Arbeitgebers, sondern Jobsicherheit. Die Sicherheit des Arbeitsplatzes nannten 63,7 Prozent als »sehr wichtig«, für das Gehalt votierten 60,3 Prozent. Nur jeder Fünfte gab an, dass ein überdurchschnittliches Grundgehalt sehr wichtig sei.
Gute Aufstiegschancen innerhalb des Unternehmens spielten für 23,1 Prozent eine große Rolle. Fast die Hälfte der befragten Fachkräfte mit Berufsausbildung fand es dagegen sehr wichtig, dass der Arbeitsplatz in der Nähe zum Wohnort liegt. Das Arbeitsklima nannten 45,2 Prozent »sehr wichtig«. 42,6 Prozent führten eine gute Unternehmenskultur und gute Stimmung im Unternehmen an. Guten Arbeitsschutz stuften 37,9 Prozent als sehr wichtig ein. Agenturen/nd