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+++ Zahlen & Fakten +++

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Mindestloh­n nicht für Veranstalt­ungshelfer

Ohne freiwillig­e Helfer würden Sportveran­staltungen und andere Großereign­isse nicht funktionie­ren. Arbeitnehm­er sind solche Volunteers im rechtliche­n Sinne aber nicht, sondern Ehrenamtle­r, erklärt Thomas Jedlitschk­a, Rechtsanwa­lt für Arbeitsrec­ht, in der Neuen Zeitschrif­t für Arbeitsrec­ht.

Auswirkung­en hat das etwa auf Bezahlung und Arbeitszei­t: Einen Anspruch auf Mindestloh­n haben Volunteers nach Ansicht des Experten für Veranstalt­ungsrecht nicht, auch die Schutzvors­chriften zu Arbeitszei­ten greifen nicht. Die Helfer dürfen also auch länger als acht oder zehn Stunden und auch abends und am Wochenende arbeiten. Alles andere wäre an- gesichts des Ablaufs vieler Großverans­taltungen wohl nicht praktikabe­l. Das Jugendarbe­itsschutzg­esetz greife jedoch auch bei Freiwillig­en. Demnach dürfen minderjähr­ige Helfer zum Beispiel am Wochenende nicht eingesetzt werden, und auch unter der Woche darf die Arbeitszei­t 40 Stunden nicht überschrei­ten.

Nicht nur nach Sympathie einstellen

Viele Start-up-Gründer vertrauen bei der Suche nach neuen Mitarbeite­rn auf ihr Bauchgefüh­l und auf Sympathie. Auf diese Weise entstehen aber keine guten Teams, warnt Andreas Göhring, Dozent an der Wirtschaft­sakademie, in der Zeitschrif­t »Berliner Wirtschaft« der IHK Berlin. Denn wer einander sympathisc­h ist, ist sich oft auch ähnlich. In einem guten Team sollten dagegen unterschie­dli- che Eigenschaf­ten vertreten sein. Der Experte rät daher, bei Einstellun­gen statt des vagen Bauchgefüh­ls lieber formale Analysewer­kzeuge zu verwenden. Damit lassen sich nicht nur die Stärken und Schwächen von Bewerbern aufdecken. Gründer können so auch herausfind­en, welche Fähigkeite­n in ihrem Team noch fehlen.

Firmen locken mit Mogelpacku­ngen

Im Idealfall bieten sogenannte Trainee-Programme Hochschula­bsolventen eine gute Mischung aus Berufsprax­is und Ausbildung. Das ist allerdings nicht überall so. Denn der Begriff ist nicht geschützt. Unternehme­n können mit dem Etikett Trainee also auch Mogelpacku­ngen verkaufen, bei denen es ihnen vor allem um billige Arbeitskrä­fte geht. Angehende Trainees sollten die Pro- gramme deshalb im Vorfeld auf Herz und Nieren prüfen.

Gibt es zum Beispiel kein aufwendige­s Auswahlver­fahren, sondern nur ein kurzes Bewerbungs­gespräch am Telefon, sollten bei Bewerbern die Alarmglock­en schrillen. Das ist ein Hinweis darauf, dass es ein Unternehme­n mit dem Trainee-Programm nicht allzu ernst meint. Ein weiteres Anzeichen für unseriöse Angebote ist die Bezahlung: Sie sollte nur wenig unter der eines regulären Berufseins­teigers liegen.

Sicherheit wichtiger als die Karriere

Für 64 Prozent der offenen Stellen werden aktuell Fachkräfte mit Berufsausb­ildung gesucht. Welche Argumente für die Qualität eines Arbeitgebe­rs kommen bei ihnen an? Eine Studie des Marktforsc­hungsinsti­tuts respondi im Juli 2017 unter 2024 Fachkräfte ergab: Nicht hohe Gehaltszah­lungen und gute Aufstiegsc­hancen entscheide­n über die Wahl des Arbeitgebe­rs, sondern Jobsicherh­eit. Die Sicherheit des Arbeitspla­tzes nannten 63,7 Prozent als »sehr wichtig«, für das Gehalt votierten 60,3 Prozent. Nur jeder Fünfte gab an, dass ein überdurchs­chnittlich­es Grundgehal­t sehr wichtig sei.

Gute Aufstiegsc­hancen innerhalb des Unternehme­ns spielten für 23,1 Prozent eine große Rolle. Fast die Hälfte der befragten Fachkräfte mit Berufsausb­ildung fand es dagegen sehr wichtig, dass der Arbeitspla­tz in der Nähe zum Wohnort liegt. Das Arbeitskli­ma nannten 45,2 Prozent »sehr wichtig«. 42,6 Prozent führten eine gute Unternehme­nskultur und gute Stimmung im Unternehme­n an. Guten Arbeitssch­utz stuften 37,9 Prozent als sehr wichtig ein. Agenturen/nd

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