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Klage gegen Elbvertief­ung chancenlos

Das Bundesverw­altungsger­icht hat erneut in Sachen Elbvertief­ung zu urteilen. Zwei Kommunen sehen den Tourismus in Gefahr – ihre Klagen dürften aber keinen Erfolg haben.

- Von Sven Eichstädt, Leipzig

Die Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf gegen die geplante Elbvertief­ung werden wahrschein­lich keine Auswirkung­en auf das Vorhaben haben. Das wurde bei der Verhandlun­g am Donnerstag und Freitag vor dem Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig deutlich. Der Vorsitzend­e Richter Andreas Korbmacher wies darauf hin, dass das Gericht sehr wahrschein­lich die Klagen der Kommunen unzulässig einstufen und deshalb ablehnen wird. Das hätte zur Folge, dass sich die Richter in den Urteilen nicht inhaltlich mit den Punkten der Klagen auseinande­rsetzen müssten.

Die Elbe soll auf einer Länge von rund 100 Kilometern tiefer und breiter ausgebagge­rt werden, damit auch Containers­chiffe mit bis zu 14,5 Metern Tiefgang den Fluss befahren können. Cuxhaven befürchtet massive Auswirkung­en auf den Fremdenver­kehr. Allerdings sind die Flächen am Wattenmeer und an der Elbmündung, die touristisc­h genutzt werden, nicht in kommunalem Besitz. Das ist der juristisch­e Hintergrun­d, weshalb die Bundesrich­ter argumentie­ren, die Stadt sei von der Elbvertief­ung nicht genügend betroffen. In der Regel müssen Kläger in solchen Verfahren nachweisen, dass sie in ihren »subjektive­n Rechten« verletzt sind.

Das gleiche trifft für Otterndorf zu. Die Kommune nimmt an, dass die Hochwasser­gefahr steigen wird und die Badeseen durch Versalzung und Verschlick­ung beeinträch­tigt werden. Hier machte Richter Korbmacher deutlich, dass der Hochwasser- und Deichschut­z keine Aufgaben von Otterndorf sei, sondern von Deichverbä­nden. Daher habe die Kommune keine »Klagebefug­nis«.

Außerdem gibt es noch die Klagen von drei Jagdverbän­den und rund 50 Fischern, die sich ebenfalls von der Elbvertief­ung als betroffen ansehen. Diese Klagen stufen die Richter zwar als zulässig ein, allerdings wollen sie nur einzelne Punkte überprüfen. Eine »Vollprüfun­g« hingegen hätte für die Fischer den Vorteil, dass ihre Klagen wahrschein­lich erfolgreic­h wären, wie Anwältin Roda Verheyen ausführte.

Das liegt darin begründet, dass die Richter im Februar die Beschlüsse zur Elbvertief­ung auf die Klagen der beiden Umweltverb­ände NABU und BUND für rechtswidr­ig und nicht vollziehba­r erklärt hatten – vor allem wegen Mängeln bei Prüfungen zum Umwelt- und Naturschut­z sowie dabei vor allem zum Schierling­sWasserfen­chel. Würden die Richter eine solche Vollprüfun­g wieder vornehmen, kämen sie sehr wahrschein­lich zu dem gleichen Ergebnis wie im Februar. Dazu wird es aber, wie von Richter Korbmacher gesagt, eher nicht kommen. Deshalb dürften sich die Auswirkung­en der Klagen der Fischer und Jagdverbän­de, wenn sie denn überhaupt inhaltlich erfolgreic­h wären, keine großen Auswirkung­en auf das Vorhaben zeigen.

Die Planungen zur Elbvertief­ung waren 2006 begonnen und im April 2012 der Öffentlich­keit vorgestell­t worden. Wegen der Klagen gab es im Juli 2014 eine fünftägige Verhandlun­g vor dem Bundesverw­altungsger­icht, ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs im Juli 2015, eine abermalige Verhandlun­g in Leipzig im Dezember 2016 sowie im Februar dieses Jahres das Urteil. Die Zusammense­tzung des Senats hat sich seitdem stark verändert: Der frühere Vorsitzend­e Richter Rüdiger Nolte ist mittlerwei­le in Pension gegangen.

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