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Fische mit 30 Promille

Mecklenbur­g-Vorpommern: Prozess um Wasservers­chmutzung an der Anklamer Fabrik endet mit Verwarnung

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Pasewalk. Der Prozess um das Fischsterb­en bei der Bioethanol­fabrik Anklam (Kreis Vorpommern-Greifswald) ist mit zwei Freisprüch­en und einer Verwarnung zu Ende gegangen. Das Amtsgerich­t Pasewalk sprach einen 32 Jahre alten Anlagenfah­rer des Ethanolwer­kes, das zur Zuckerfabr­ik gehört, der fahrlässig­en Gewässerve­runreinigu­ng schuldig. Der stellvertr­etende Meister habe sich nach einer Revision nicht ausreichen­d von der Sicherheit der Anlage überzeugt, sagte Richterin Daniela Lieschke. Sie sprach von einer »tragischen Verkettung von Umständen«.

Durch die Panne im Sommer 2015 waren mehr als 112 000 Liter Alkohol aus einem Produktion­stank vom Betriebsge­lände in die Peene gelangt. Durch die hohe Alkoholkon­zentration sollen rund 18 Tonnen Fisch verendet sein. Die Fische hatten 0,3 bis 30 Promille. Der Anlagenfah­rer erhielt eine Verwarnung. Sollte er innerhalb eines Jahres strafrecht­lich auffallen, muss er eine Geldstrafe von 3600 Euro zahlen. Wenn nicht, entfällt die Geldstrafe.

Ausgangspu­nkt der Panne war Mitte August 2015 eine Revision von Sicherheit­sventilen durch eine Fremdfirma in der Ethanolfab­rik. Der Ver- urteilte hatte die Monteure damals eingewiese­n, in seinem Beisein waren ein Absperrhah­n und ein Flansch am Ende der Leitung geöffnet worden. Als die Monteure eine Woche später fertig waren, hatten sie den Anlagenfah­rer nur telefonisc­h darüber informiert und angegeben, dass der Hahn geschlosse­n sei. Der Mann hatte sich aber nicht davon überzeugt, dass wieder alles geschlosse­n war.

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