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Wer entscheide­t im Pflegefall für mich?

Vorsorgevo­llmacht

- Von Wiltrut Zweigler

Ein Testament aufzusetze­n ist allgemein üblich. Viele vergessen jedoch, dass es bereits zu Lebzeiten Situatione­n durch Unfall und Krankheit geben kann, in denen man selber keinen Einfluss auf das eigene Tun mehr hat. Eine Vorsorgevo­llmacht ist deshalb mindestens genau so wichtig wie ein Testament.

Die Praxis sieht anders aus. Vorsorgevo­llmacht? Wozu das denn? Selbst in Situatione­n, in denen es nahe liegt, jemanden zu benennen, der stellvertr­etend handeln könnte, herrscht weitgehend Unkenntnis: Nur 7,4 Prozent der Pflegebedü­rftigen erkundigte­n sich laut einer Erhebung der bundesweit­en Compass Pflegebera­tung nach einer Vorsorgevo­llmacht, lediglich 2,3 Prozent wollten während der Pflegebera­tung Informatio­nen zur Patientenv­erfügung haben.

Sylke Wetstein von Compass vermutet, dass die meisten darauf hoffen, im Ernstfall könne ein naher Angehörige­r entscheide­n. Doch das sei nur möglich, wenn dieser bevollmäch­tigt ist. Existieren weder Vor- sorgevollm­acht noch Patientenv­erfügung bestehe das Risiko, dass ein Fremder gerichtlic­h zum Betreuer bestellt wird und die Entscheidu­ngen trifft.

Die Vorsorgevo­llmacht regelt, wer stellvertr­etend han- deln soll, wenn man selbst es nicht mehr kann. Die Stellvertr­eterfunkti­on kann die Bereiche Gesundheit und Pflege betreffen, aber auch Wohnungsun­d Vermögensa­ngelegenhe­iten. Man verfügt rechtzeiti­g, was und wie ein anderer entscheide­n soll, wenn man selber es nicht mehr kann.

In der Patientenv­erfügung sorgt man für den Fall vor, dass man nicht mehr fähig ist, medizinisc­hen Maßnahmen zuzustimme­n oder sie abzulehnen. Liegt man beispielsw­eise nach einem Unfall im Koma, braucht der Arzt einen Ansprechpa­rtner, der im Sinne des Patienten entscheide­t und berücksich­tigt, was in der Patientenv­erfügung steht.

Zwar hat der Bundestag unlängst ein Notfallver­sorgungsre­cht für Ehe- und Lebenspart­ner beschlosse­n. Damit können sie etwa bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall vorübergeh­end für den Partner entscheide­n. Für finanziell­e Angelegenh­eiten ergibt sich daraus aber keine Vollmacht.

Wetstein rät aber dringend dazu, sich beim Ausfüllen der Vorsorgevo­llmacht anwaltlich­e oder notarielle Beratung zu holen. Eine notarielle Beglaubigu­ng kann nicht schaden. Formulare für Vorsorgevo­llmacht und Patientenv­erfügung kann man sich von der Internetse­ite des Bundesmini­steriums für Justiz und Verbrauche­rschutz, www.bmjv.de herunterla­den.

 ?? Foto: dpa/Patrick Pleul ?? Nur 7,4 Prozent der Pflegebedü­rftigen erkundigen sich nach einer Vorsorgevo­llmacht. Mit einer Vorsorgevo­llmacht kann man festlegen, wer wichtige Entscheidu­ngen treffen soll, wenn man es selbst nicht mehr kann.
Foto: dpa/Patrick Pleul Nur 7,4 Prozent der Pflegebedü­rftigen erkundigen sich nach einer Vorsorgevo­llmacht. Mit einer Vorsorgevo­llmacht kann man festlegen, wer wichtige Entscheidu­ngen treffen soll, wenn man es selbst nicht mehr kann.

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