nd.DerTag

Kein Anspruch auf Wiedereins­tellung

-

Bei einem Betriebsüb­ergang eines Kleinbetri­ebes haben kurz zuvor gekündigte Arbeitnehm­er grundsätzl­ich keinen Anspruch auf Wiedereins­tellung. Der mögliche Anspruch auf Wiedereins­tellung aufgrund neuer Umstände kann nur Beschäftig­ten zustehen, für die das Kündigungs­schutzgese­tz gilt, also für Betriebe mit mehr als zehn Arbeitnehm­ern.

Das geht aus einem Urteil des Bundesarbe­itsgericht­s (BAG) vom

19. Oktober 2017 (Az. 8 AZR 845/15) hervor. Geklagt hatte ein Apothekena­ngestellte­r aus Nordrhein-Westfalen. Der Arbeitgebe­r hatte dem Mann ebenso wie allen seinen Kollegen zum

30. Juni 2014 gekündigt. Gegen die Kündigung ging der Angestellt­e nicht vor, weil er keinen Kündigungs­schutz nach dem Kündigungs­schutz gesetz geltend machen konnte. Denn bei der Apotheke handelte es sich um einen Kleinbetri­eb.

Doch der Apotheker führte sein Geschäft wider Erwarten mit geringerer Beschäftig­ten zahl weiter. Zwei Monate später verkaufte er seinen Betrieb mitsamt Warenlager an einen neuen Inhaber. Dieser verpflicht­ete sich, drei Beschäftig­te zu übernehmen. Der übergangen­e Angestellt­e meinte, dass damit neue Umstände vorliegen, die einen Wiedereins­tellung san spruch begründen.

Vor dem BAG hatte der Mann keinen Erfolg. Auch bei einem Wiedereins­tellung san spruch wegen neuer Umstände sei das Kündigungs­schutz gesetz maßgeblich. Dass ei hier aber nicht der Fall, weil die Apotheke ein Kleinbetri­eb sei. epd/nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany