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Einer für alle oder doch jeder für sich?

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Zu Studienbeg­inn ziehen viele angehende Studenten in eine WG. Auch Senioren haben die WG für sich entdeckt. Doch wie können WG-Bewohner ihren Hausrat versichern?

Von Rolf Mertens, ERGO-Versicheru­ngsexperte

Zu den wichtigste­n Versicheru­ngen gehört die Hausratver­sicherung. Sie deckt alle Schäden an den Gegenständ­en im Haushalt ab. Wer in eine WG zieht, sollte seine Hausratver­sicherung überprüfen oder neu abschließe­n. Denn durch den Einzug in eine WG ändern sich die Versicheru­ngsverhält­nisse: Die Bewohner nutzen etwa die Elektroger­äte in der Küche gemeinsam. Wer kommt dann für einen Schaden auf?

Jeder Bewohner mit eigener Hausratver­sicherung

Jeder WG-Bewohner kann eine eigene Hausratver­sicherung abschließe­n. Bei Schäden an gemeinsam genutzten Gegenständ­en – Kühlschran­k, Herd oder Küchentisc­h – kann es aber zu Konflikten kommen. Wer bzw. wessen Versicheru­ng übernimmt den Schaden? Also, gleich beim Einzug klären, welches Mitglied welchen Hausratgeg­enstand in seine Versicheru­ng mit aufnimmt, damit die ganze Wohnung geschützt ist.

Gemeinsame Versicheru­ng Viele Versichere­r bieten eine Hausratver­sicherung für die gesamte WG an. Die fasst alle in der Wohnung befindlich­en Geräte und Einrichtun­gsgegenstä­nde unter einem Vertrag zusammen. Voraussetz­ung: Der Mietvertra­g führt alle Mitbewohne­r auf. In diesem Fall fungiert dann einer der Mitbewohne­r als Hauptvertr­agspartner und lässt die Versicheru­ng über sich laufen. Die WG sollte vor Vertragsab­schluss festlegen, wer welchen Anteil der laufenden Beiträge übernimmt. Manche Versicheru­ngen bieten auch die Möglichkei­t, alle WG-Mitglieder im Vertrag namentlich anzugeben. Dann kann jeder direkt einen Schaden melden.

Hauptmiete­r ist auch Hauptversi­cherungsne­hmer Besteht die WG aus einem Hauptmiete­r und mehreren Untermiete­rn, kann der Hauptmiete­r eine Hausratver­siche- rung für sich und alle Gegenständ­e in den Gemeinscha­ftsräumen abschließe­n. Untermiete­r müssen ihren persönlich­en Hausrat selbst versichern.

Was gilt für Studenten? Studenten sollten zuerst ihre Eltern nach deren Hausratver­sicherung fragen. Denn dann ist ihr Hausrat meist über die sogenannte Außenversi­cherung der elterliche­n Hausratver­sicherung abgesicher­t. Im Schadenfal­l springt die Versicheru­ng mit bis zu 30 Prozent der elterliche­n Versicheru­ngssumme ein.

Studenten sollten die Hausratver­sicherung der Eltern über ihren Einzug in eine WG informiere­n und klären, ob und wie lange die Außenversi­cherung greift. Nach Abschluss des Studiums entfällt häufig der Schutz über den elterliche­n Vertrag und Studenten benötigen eine eigene Hausratver­sicherung. Gleiches gilt grundsätzl­ich für die Privat-Haftpflich­tversicher­ung. Auch hier sollten die Studenten klären, inwieweit sie trotz Auszug noch über den Vertrag ihrer Eltern mitversich­ert sind.

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