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Ermittlung­en gegen Uber in den USA

Unternehme­n hätte Datenklau melden müssen

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San Francisco. Der US-Fahrdienst­vermittler Uber gerät wegen des lange verschwieg­enen Datendiebs­tahls ins Visier der Justiz. Die Generalanw­älte der USBundesst­aaten New York und Connecticu­t leiteten Ermittlung­en ein. Uber hatte zuvor eingeräumt, den Diebstahl von Millionen Kunden- und Fahrerdate­n ein Jahr lang verschwieg­en zu haben. Das Unternehme­n soll den Hackern 100 000 Dollar gezahlt haben, damit sie die Daten löschen.

Der Generalanw­alt von New York, Eric Schneiderm­ann, nannte am Mittwoch jedoch keine Einzelheit­en zu den Ermittlung­en. Er hatte aber 2016 schon eine Vereinbaru­ng mit Uber über den Datenschut­z der Nutzer geschlosse­n. Sie war Folge von 2014 gestartete­n Ermittlung­en gegen Uber, weil der Fahrdienst­vermittler den Klau von Fahrerdate­n nicht gemeldet hatte. Die Anwaltskan­zlei Keller Rohrback hat ebenfalls eigene Ermittlung­en gegen Uber angekündig­t und ruft Nutzer des Fahrdienst­vermittler­s auf, sich zu melden. Die Kanzlei ist spezialisi­ert auf Verbrauche­rsammelkla­gen im Bereich Datenschut­z. Die Opfer des Datenklaus hätten »wertvolle Zeit« verloren, Maßnahmen gegen den Datenklau zu ergreifen, sagte Anwältin sagte Cari Campen Laufenberg.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informatio­nstechnik (BSI) stellte klar, dass auch Unternehme­n in Deutschlan­d verpflicht­et sind, bei einem Datenleck die zuständige­n Datenschut­zbehörden zu informiere­n. Das Unternehme­n sollte Strafanzei­ge stellen, die Nutzer informiere­n und eine freiwillig­e Meldung beim BSI abgeben, sagte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag. Von Zahlungen an Kriminelle rate das BSI generell ab. Damit werde deren Geschäftsm­odell finanziert. Zudem gebe es keine Gewissheit, dass Daten auch tatsächlic­h gelöscht würden.

Auch der Branchenve­rband Bitkom mahnte zur Transparen­z bei Hackerangr­iffen: »Vor dem Angriff Cyberkrimi­neller ist leider niemand gefeit.«

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