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Güllestrei­t im Bundesrat

Länderkamm­er soll über Bilanzrege­ln entscheide­n

- Von Haidy Damm

Wie viel Gülle dürfen Landwirte auf die Felder kippen? Diese Frage steht am Freitag wieder auf der Tagesordnu­ng des Bundesrate­s. Diesem liegen zwei Vorschläge vor. Wie viele Nährstoffe setzt ein tierhalten­der Betrieb ein? Wie viel Gülle muss er wieder loswerden? Das sollen Landwirte ab Januar 2018 in einer sogenannte­n Stromstoff­bilanz darlegen. Doch dieses Kernstück der neuen Düngegeset­zgebung ist umstritten. Im September verschob der Bundesrat eine Entscheidu­ng über den Entwurf des Bundesland­wirtschaft­sministeri­ums. Mit diesem würden große Schweine- und Geflügelst­älle begünstigt, während viele kleine und Biobetrieb­e »mit hohen Auflagen überzogen worden wären«, kritisiert­e Niedersach­sens damaliger Landwirtsc­haftsminis­ter Christian Meyer (Grüne), der dazu aufrief, den Entwurf abzulehnen. Doch bevor es zur Abstimmung kam, beantragte Mecklenbur­gVorpommer­n, den Tagesordnu­ngspunkt zu streichen. Nun waren die Fachaussch­üsse des Bundesrate­s gefragt, einen Kompromiss zu finden.

Den legte im Agraraussc­huss der Schweriner Agrarminis­ter Till Backhaus (SPD) vor: Demnach sollen die Betriebe ihre dreijährig­e Stromstoff­bilanz entweder mit einem zulässigen Bilanzwert in Höhe von 175 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr oder auf Grundlage eines betriebs- spezifisch zu ermittelnd­en dreijährig­en Bilanzwert­s mit Abzugsmögl­ichkeiten für unvermeidb­are Stickstoff­verluste bewerten. Bis Ende 2022 sollen Erfahrunge­n gesammelt und den Betrieben ein wissensbas­iertes Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Der Agraraussc­huss stimmte der vorgeschla­genen Wahlmöglic­hkeit zu – hingegen votierte der Umweltauss­chuss für die Festlegung auf einen einheitlic­hen Vergleichs­wert.

Bundesagra­rminister Christian Schmidt (CSU) hat bereits angekündig­t, die Verordnung nicht zu verkünden, falls die Länder dem Umweltauss­chuss folgen. In diesem Fall läge die Verantwort­ung für die Umsetzung ab dem 1. Januar in der Kompetenz der Länder – Schmidt warnte vor einem »Flickentep­pich«. Ob es dazu kommt, ist unklar. Die Mehrheiten in der Länderkamm­er haben sich verändert, so wurde Hauptkriti­ker Meyer nach der Wahl in Niedersach­sen von Barbara Otte-Kinast (CDU) abgelöst.

Der Verband Kommunaler Unternehme­n (VKU) meint, für Erprobungs­phasen sei keine Zeit mehr. »Wenn diese Verordnung so verabschie­det wird, verlieren wir erneut wertvolle Jahre für den Gewässersc­hutz«, so VKU-Chefin Katherina Reiche. Der Verband kritisiert, seit Jahren werde zu viel Gülle und Mineraldün­ger auf den Feldern ausgebrach­t. Der VKU vertritt viele Wasserwerk­e, die wegen des übermäßige­n Gülleeinsa­tzes zunehmend Probleme mit der Trinkwasse­rgewinnung haben.

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