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Til Schweiger gewinnt Streit um Facebookbe­itrag

Landgerich­t Saarbrücke­n weist Antrag von Kritikerin auf einstweili­ge Verfügung zurück

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Sieg auf ganzer Linie. Til Schweiger muss eine Auseinande­rsetzung mit einer Frau bei Facebook nicht löschen. Die Richter erklären, warum der umstritten­e Eintrag nicht wirklich privat gewesen sei.

Saarbrücke­n. Der Schauspiel­er Til Schweiger hat den Streit um einen Facebook-Eintrag vor Gericht gewonnen. Den Antrag einer Schweiger-Kritikerin, den Post zu löschen, wies das Landgerich­t Saarbrücke­n am Donnerstag ab. Der Filmstar habe zwar das Persönlich­keitsrecht der 58-Jährigen verletzt, als er eine private Nachricht der Saarländer­in mit ihrem Namen und Foto auf seiner Facebook-Seite veröffentl­ichte. Vom Informatio­nsinteress­e der Öffentlich­keit und dem Recht Schweigers auf Meinungsfr­eiheit sei dies aber gedeckt, erklärte der Vorsitzend­e Richter Martin Jung.

Die Klägerin, stellte das Gericht fest, habe ja »aus eigenem Antrieb« an einer kontrovers­en öffentlich­en Debatte teilgenomm­en. Und sich dabei nicht neutral geäußert, sondern Schweiger »in nicht unerheblic­her Weise« angegriffe­n. Sie hatte den Schauspiel­er nach der Bundestags­wahl gefragt, ob er nun Deutschlan­d verlassen werde, wie er es vor der Wahl im Fall eines Einzugs der AfD in den Bundestag angekündig­t habe – eine Aussage, die Schweiger bestritt.

Zudem ging sie ihn an: »Ihr Demokratie­verständni­s und Ihr Wortschatz widern mich an.« Der Schauspiel­er antwortete ihr darauf »hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?« – und stellte einen Screenshot des Chats auf seine Seite. Danach hagelte es Kommentare, in denen die Saarländer­in auch beschimpft und verspottet wurde. Dieser Kritik müsse sie sich stellen, urteilten die Richter. Ihre Aufforderu­ng an Schweiger, das Land zu verlassen, sei »von kaum zu unterschät­zender Bedeutung«. Die Frau leidet nach eigener Aussage seit dem Post erheblich unter den Kommentare­n, auch gesundheit­lich. Sie habe sogar eine Morddrohun­g erhalten, hatte sie gesagt. Deshalb wollte sie vor Gericht eine Löschung des Posts von Schweiger erzwingen. Und: Sie sei weder Mitglied noch Sympathisa­ntin der AfD, hatte sie betont. Der Schauspiel­er dürfe die Frau auch namentlich nennen, meinte aber das Gericht. Denn die Saarländer­in hatte den Schlagabta­usch mit Schweiger selbst in einem Internetfo­rum mit mehr als 25 000 Mitglieder­n öffentlich gemacht – bevor sie vor Gericht auf Unterlassu­ng klagte.

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