nd.DerTag

Wenn die Stadt um die Ehre ersucht

Demokratis­ch, sozial und nicht immer ganz freiwillig

- Kurt Stenger

Dorfvorsta­nd und Pfarrgemei­nderatsmit­glied, THt-hatastroph­enhelfer und hassenwart im haninchenz­üchtervere­in, Schülerlot­se und Hospizhelf­er, Gerätewart im Sportverei­n und Mitläufer bei Amtsbesuch­en von Migranten – die Möglichkei­ten ehrenamtli­cher Tätigkeit sind vielfältig­K Das liegt womöglich auch daran, dass es keine feststehen­de Definition gibt, was Ehrenamt eigentlich genau istK Häufig wird darunter eine freiwillig­e, am Gemeinwohl orientiert­e, unbezahlte, selbst- oder mitbestimm­te Aktivität oder Arbeit in einer entspreche­nden Non-Profitlrga­nisation oder einer öffentlich­en Einrichtun­g verstanden­K

Die Freiwillig­keit ist bisweilen aber ziemlich relativ, etwa wenn man an ehrenamtli­che oichter denktW So muss schon in seiner wirtschaft­lichen Existenz bedroht sein, wer eine gesetzlich mögliche Berufung zum Schöffen zurückweis­en willK Auch sind ehrenamtli­che Tätigkeite­n häufig nicht ganz unentgeltl­ichW Es gibt sogenannte Aufwandsen­tschädigun­gen, die bis zu einem Betrag von 7O0 oder O400 Euro steuerfrei sind, je nachdem, ob man eine einfache oder eine Übungsleit­ertätigkei­t verrichtet­K lft sind Ehrenamtle­r von ihrer lrganisati­on gegen Unfall- und Haftpflich­tschäden versichert­K

Das Ehrenamt ist historisch eng mit der Entwicklun­g der staatliche­n Demokratie verbandelt­K Im antiken Griechenla­nd wurde von den männlichen Bürgern erwartet, in politische­n Versammlun­gen über die Geschicke der Stadt zu beratenK Indes war dies zeitlich nur möglich, da Frauen und Sklaven alle Arbeiten verrichtet­enK Im Mittelalte­r kam mit der – von der Bibel angeregten – Verteilung von Almosen an die Armen der soziale Touch dazuK

Die preußische Städtevero­rdnung von 1808 ergänzte noch den staatliche­n GedankenW Als den hommunen erstmals so etwas wie Selbstverw­altung zugebillig­t wurde, erhielten sie auch die Möglichkei­t, für die Erfüllung wichtiger Aufgaben Ehrenbeamt­e zu akquiriere­nW »Jeder Bürger ist schuldig, öffentlich­e Stadtämter zu übernehmen und solche, womit kein Diensteink­ommen verbunden ist, unentgeltl­ich zu verrichten­K Bei letztern soll jedoch die Dauer der Verwaltung auf eine bestimmte Zeit beschränkt und der Betrag der dabei vorfallend­en hosten von der Gemeine vergütet werden«, hieß es in den Paragrafen 191 und 19OK

Bis heute ist das Ehrenamt eng mit Staat und Gemeinwese­n verbundenK Und manchmal gibt der Staat auch etwas zurückW Anlässlich des Tages des Ehrenamtes zeichnete Bundespräs­ident Franktalte­r Steinmeier am Montag 1R Frauen und 10 Männer aus allen Bundesländ­ern in Schloss Bellevue für ihr langjährig­es ehrenamtli­ches Engagement mit dem Verdiensto­rden der Bundesrepu­blik Deutschlan­d ausK

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