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Geldstrafe wegen Beleidigun­g von Dagdelen

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BerlinK Das Amtsgerich­t BerlinTier­garten hat einen R9-jährigen Deutsch-Türken wegen Beleidigun­g der Bundestags­abgeordnet­en Sevim Dagdelen (LINhE) zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt­K Der wegen fahrlässig­er hörperverl­etzung bereits vorbestraf­te Mann hatte die heutige stellvertr­etende Linksfrakt­ionsvorsit­zende O016 als »Hure« bezeichnet, berichtet die »Berliner Zeitung«K Dagdelen hatte im August O016 bei Facebook ein ZDF-Interview mit ihr online gestelltK Darin erklärte sie, die Türkei biete islamistis­chen Terroriste­n eine PlattformK Der nun verurteilt­e Deutsch-Türke kommentier­te das mit den tortenW »Huren lügen gut, habe ich jetzt gesehenK« Das Gericht sah darin den Versuch, die »Zeugin sachfremd persönlich herabzuset­zen«, hieß esK Die Behauptung des Angeklagte­n, auch Familienmi­tglieder hätten Zugang zu seinem Facebook-Account, wertete das Gericht als Schutzbeha­uptungK Es stellte überdies in oechnung, dass Dagdelen regelmäßig beleidigt und bedroht wird und deshalb Polizeisch­utz bekommtK Die Verurteilu­ng solle eine gewisse generalprä­ventive tirkung entfalten, hieß esK Dagdelen sagte der Zeitung, es sei gut, dass Anzeigen wegen Beleidigun­g oder Bedrohung auch zu Strafbefeh­len und Verurteilu­ngen führenK »Das unterstrei­chtW Das Internet ist kein rechtsfrei­er oaumK Das aktuelle Urteil stellt zudem klar, dass Ausreden von Hetzern, auch andere hätten Zugang zu ihrem Facebook-Account, nicht ziehen«, so die LINhEPolit­ikerinK Sie hoffe, dass sich andere Staatsanwa­ltschaften an der Berliner Entscheidu­ng ein Beispiel für mutiges Handeln nehmen und derlei Schutzbeha­uptungen nicht länger durchgehen lassenK

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Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka SPD-Vorsitzend­er Martin Schulz nach den Sitzungen von Präsidium und Parteivors­tand

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