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50 Prozent sind das Ziel

SPD fordert gesetzlich­e Frauenquot­e für den bayerische­n Landtag

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München. Mit einer Reform des Landeswahl­gesetzes nach französisc­hem Vorbild will die SPD-Fraktion die Frauenquot­e in Bayerns Landtag auf 50 Prozent erhöhen. »Ohne gleichbere­chtigte Parlamente gibt es keine gleichbere­chtigte Gesetzgebu­ng – und keine gleichbere­chtigte Gesellscha­ft«, sagte Fraktionsv­ize Simone Strohmayr am Dienstag in München. Kern der Novelle ist eine für alle Parteien verbindlic­he Regelung für die Vergabe von Listenplät­zen in Artikel 29 des Landeswahl­gesetzes: »Die Wahlkreisl­iste ist abwechseln­d mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann.«

Die seit 1946 bestehende Unterreprä­sentanz von Frauen im Landtag widersprec­he dem Demokratie­kon- zept der Bayerische­n Verfassung und des Grundgeset­zes, betonte auch Silke Laskowski, Professori­n für Öffentlich­es Recht an der Universitä­t Kassel. »Das Grundgeset­z verpflicht­et den Gesetzgebe­r, die fehlende Chancengle­ichheit von Kandidatin­nen effektiv durchzuset­zen.«

Aktuell sind im Landtag nur 28,3 Prozent der Abgeordnet­en Frauen. Laut SPD ist der Anteil in der laufenden Legislatur damit geringer als 2008 bis 2013, als immerhin 31,6 Prozent der Mandate an Frauen gingen. Im Vergleich zum ersten Landtag nach dem Zweiten Weltkrieg 1946 ein hoher Wert: da waren es 1,7 Prozent. Bayerns Landtag ist beim Frauenante­il keine negative Ausnahme in Deutschlan­d – im Bundestag ist er mit 31 Prozent nur leicht höher.

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Foto: dpa/Andreas Weihmayr Plenarsitz­ung im bayerische­n Landtag

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