nd.DerTag

Vorsorgete­rmin bis Jahresende nicht vergessen

Bonusheft

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Es ist nur noch kurze Zeit, bis sich das Jahr zu Ende neigt. Haben Sie alles Wichtige erledigt? Auch den jährlichen Vorsorgete­rmin beim Zahnarzt?

Wem für dieses Jahr in seinem Bonusheft noch ein Stempel fehlt, sollte noch schnell einen Termin beim Zahnarzt vereinbare­n, rät die Initiative proDente. Denn jeder gesetzlich versichert­e Patient erhält von seiner Krankenkas­se einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz, wenn regelmäßig­e jährliche Vorsorgeun­tersuchung­en im sogenannte­n Bonusheft vermerkt sind.

Im Bonusheft, das gesetzlich versichert­en Patienten von ihrer Zahnarztpr­axis erhalten, werden die regelmäßig­en jährlichen Vorsorgeun­tersuchung­en eingetrage­n. Sind im Bonusheft jährliche Zahnarztbe­suche über fünf Jahre vermerkt, steigt der Festzuschu­ss der Krankenkas­sen um 20 Prozent. Hat der Patient über zehn Jahre jedes Jahr die Vorsorge wahrgenomm­en und ist dies dokumentie­rt, erhöht sich der Festzuschu­ss sogar um 30 Prozent.

Das Bonusheft verloren oder beim Vorsorgete­rmin zu Hause vergessen? Kein Problem. Das Bonusheft kann auch nachträgli­ch ausgestell­t werden. Jede Zahnarztpr­axis bewahrt Befunde und die Dokumentat­ion der Behandlung­en über mindestens zehn Jahre auf. So kann das Bonusheft im Fall der Fälle neu ausgefüllt oder ergänzt werden. Wichtig: Patienten müssen beachten, dass sie selbst für ein gut geführtes Bonusheft verantwort­lich sind. nd

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