Besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich ergeben aus:
Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag freiwilliger Leistung (Zusage) des Arbeitgebers Anspruch aus betrieblicher Übung aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
Als betriebliche Übung bezeichnet man den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch zukünftig so verhalten wird.
Durch die Gewährung von Leistungen und Vergünstigungen durch den Arbeitgeber können Rechtsansprüche auf solche Leistungen begründet werden. Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden Leistungen.
Gewährt ein Arbeitgeber freiwillig Weihnachtsgeld drei Jahre hintereinander in gleicher Höhe ohne Vorbehalt, entsteht ein Anspruch auf diese Leistung. Häufig wurde folgender Text auf dem Lohnbeleg oder im Arbeitsvertrag verwendet um den Anspruch zu verhindern: »Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.«
Der doppelte Vorbehalt ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts widersprüchlich, die Klausel somit unklar und daher unwirksam. Eine freiwillige Leistung könne nicht widerrufen werden. Ein Widerrufsvorbehalt setze demnach voraus, dass überhaupt ein Anspruch entstanden ist. Das aber stehe im Widerspruch zur angeblichen Freiwilligkeit.