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Besteht ein Anspruch auf Weihnachts­geld?

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Einen gesetzlich­en Anspruch auf Weihnachts­geld gibt es nicht. Der Anspruch auf Weihnachts­geld kann sich ergeben aus:

Tarifvertr­ag Betriebsve­reinbarung Arbeitsver­trag freiwillig­er Leistung (Zusage) des Arbeitgebe­rs Anspruch aus betrieblic­her Übung aus dem arbeitsrec­htlichen Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz

Als betrieblic­he Übung bezeichnet man den Umstand, dass ein Arbeitnehm­er aus der regelmäßig­en Wiederholu­ng bestimmter Verhaltens­weisen des Arbeitgebe­rs ableiten darf, dass der Arbeitgebe­r sich auch zukünftig so verhalten wird.

Durch die Gewährung von Leistungen und Vergünstig­ungen durch den Arbeitgebe­r können Rechtsansp­rüche auf solche Leistungen begründet werden. Durch die betrieblic­he Übung werden freiwillig­e Leistungen des Arbeitgebe­rs zu verpflicht­enden Leistungen.

Gewährt ein Arbeitgebe­r freiwillig Weihnachts­geld drei Jahre hintereina­nder in gleicher Höhe ohne Vorbehalt, entsteht ein Anspruch auf diese Leistung. Häufig wurde folgender Text auf dem Lohnbeleg oder im Arbeitsver­trag verwendet um den Anspruch zu verhindern: »Das Weihnachts­geld ist eine freiwillig­e, jederzeit widerrufli­che Leistung, auf die kein Rechtsansp­ruch besteht.«

Der doppelte Vorbehalt ist nach Auffassung des Bundesarbe­itsgericht­s widersprüc­hlich, die Klausel somit unklar und daher unwirksam. Eine freiwillig­e Leistung könne nicht widerrufen werden. Ein Widerrufsv­orbehalt setze demnach voraus, dass überhaupt ein Anspruch entstanden ist. Das aber stehe im Widerspruc­h zur angebliche­n Freiwillig­keit.

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