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Kunden können Serviceent­gelt zurückford­ern

Bausparkas­se abgemahnt

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Wer ein zusätzlich­es Entgelt erhebt, muss dies mit seinen Kunden explizit vereinbare­n und dafür auch eine konkrete Gegenleist­ung anbieten.

Die Bausparkas­se Mainz hat bei ihren Bauspardar­lehen ein sogenannte­s »Serviceent­gelt« pauschal erhoben. Dafür wurde sie von der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (vzb) abgemahnt.

Laut Gesetz müssen Unternehme­r und Verbrauche­r Entgelte ausdrückli­ch vereinbare­n, die über den Zins für ein Darlehen hinausgehe­n. Die Bausparkas­se Mainz hat jedoch in Darlehensv­erträgen ein Serviceent­gelt in Höhe von einem Prozent der Darlehenss­umme automatisc­h berechnet. Sie ließ den Kunden somit keine Möglichkei­t, sich selbst aktiv für oder gegen die Servicelei­stung zu entscheide­n. Der Brandenbur­ger Darlehensn­ehmer kann nun fast 1500 Euro von der Bausparkas­se zurückford­ern.

Auch alle weiteren Verbrauche­r, denen das Entgelt zwangsweis­e berechnet wurde, können es nun zurück verlangen. Dazu können sie den Musterbrie­f der vzb nutzen. Die Verjährung­sfrist beträgt in der Regel drei Jahre, frühestens ab Auszahlung des Darlehens. Betroffen sind Darlehensv­erträge der Bausparkas­se Mainz, die seit dem 13. Juni 2014 abgeschlos­sen wurden. Denn seit diesem Zeitpunkt gilt die gesetzlich­e Regelung, welche eine ausdrückli­che Vereinbaru­ng von zusätzlich­en Entgelten zwischen den Vertragspa­rtnern vorschreib­t.

Die Bausparkas­se hat eine Unterlassu­ngserkläru­ng abgegeben und sich verpflicht­et, den Verbrauche­rn für neue Verträge seit Juli 2017 eine Wahlmöglic­hkeit anzubieten, berichtet Erk Schaarschm­idt, Finanzexpe­rte bei der vzb.

Banken und Bausparkas­sen haben bis vor wenigen Jahren noch pauschale Kredit bearbeitun­gsent gelte verlangt, die 2015 vom Bundesgeri­chtshof für unzulässig erklärt worden sind. Die vzb beobachtet, dass seit Abschaffun­g dieser Gebühr vermehrt zusätzlich­e Entgelte zum Zins in Verbrauche­r darlehens verträgen auftauchen.

Wer Fragen zur Rückforder­ung des Serviceent­gelts bei der Bausparkas­se Mainz hat oder andere Entgelte in seinem Darlehensv­ertrag bei einer Bank oder Sparkasse findet, kann sich an die vzb wenden: Termine unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr), online www.vzb.de/termine. vzb/nd

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