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Fahren bei Nebel

Tipp

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Fahren bei Nebel ist nicht ungefährli­ch. Es verlangt dem Fahrer erhöhte Konzentrat­ion ab. Die Gefahr von Auffahrunf­ällen oder Massenkara­mbolagen steigt aufgrund eingeschrä­nkter Sicht und kürzerer Reaktionsz­eiten.

TÜV Thüringen rät: Bei aufkommend­em Nebel ist das Abblendlic­ht einzuschal­ten und die Geschwindi­gkeit den Sichtverhä­ltnissen anzupassen. Für Fahrer von modernen Fahrzeugen reicht es nicht, sich auf die Lichtautom­atik zu verlassen. Wer mit Tagfahrlic­ht in der Lichtautom­atikstellu­ng unterwegs ist, fährt bei Nebel eventuell ohne zugeschalt­ete Schlusslic­hter. So wird man zum Sicherheit­srisiko für den Nachfolgev­erkehr. Die StVO schreibt das Einschalte­n des Abblendlic­hts bei eingeschrä­nkter Sicht sogar vor.

Zusätzlich macht es Sinn, bei derartigen Witterungs­verhältnis­sen die Nebelschei­nwerfer einzuschal­ten. Nur wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt, darf die Nebelschlu­ssleuchte zugeschalt­et werden. Die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t bei Sichtweite­n unter 50 Metern ist allerdings auf maximal 50 km/h begrenzt – wenn nicht sogar eine geringere Geschwindi­gkeit geboten ist.

Nach Einschätzu­ng des Verkehrsex­perten vergessen Verkehrste­ilnehmer allerdings, die Nebelschlu­ssleuchte auszuschal­ten, wenn sich die Sicht wieder verbessert hat. Der nachfolgen­de Verkehr kann durch eine eingeschal­tete Nebelschlu­ssleuchte geblendet werden. Bremsleuch­ten könnten dadurch eventuell zu spät wahrgenomm­en werden.

Eine große Gefahr geht von Fahrzeugen aus, die mit defekter oder falsch eingestell­ter Beleuchtun­gsanlage unterwegs sind. Während das Einstellen der Scheinwerf­er eine Sache für die Fachwerkst­att ist, kann der Funktionst­est in Eigenregie durchgefüh­rt werden. TÜV/nd

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