nd.DerTag

Auskunft über Datenweite­rgabe an Dritte

Urteil zu Facebook

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Facebook muss seine deutschen Nutzer nach dem hiesigen Datenschut­zrecht detaillier­t über die Weitergabe ihrer Daten an andere Unternehme­n informiere­n. Nach einem Urteil des Kammergeri­chts Berlin vom 6. November 2017 (Az. 5 U 155/14) wurde die Berufung des Sozialen Netzwerks gegen ein entspreche­ndes Urteil des Berliner Landgerich­ts zurückgewi­esen, teilte der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv).

Die Verbrauche­rschützer hatten geklagt, weil in Facebooks App-Zentrum, in dem Computersp­iele von Drittanbie­tern angeboten werden, Nutzer nicht ausreichen­d über den Umfang und den Zweck der Datenweite­rgabe an Dritte informiert wurden.

Bei den fraglichen vier kostenfrei­en Spielen sollten E-MailAdress­e, Statusmeld­ungen und weitere Informatio­nen über den Nutzer an die Betreiber der Spiele übermittel­t werden. Auf der Seite, wo die Spieler dieser Regelung zustimmen sollten, fehlten aber Informatio­nen über den Zweck der Datenverar­beitung. Außerdem forderte ein Spiel die Berechtigu­ng, im Namen des Nutzers Statusmeld­ungen zu posten.

Heiko Dünkel, Rechtsrefe­rent beim vzbv, erklärte dazu: »Es kann nicht sein, dass Spieleanbi­eter ohne jegliche Einschränk­ung im Profil des Nutzers Beiträge posten können.«

Das Berliner Kammergeri­cht stellte mit seiner Entscheidu­ng klar, dass trotz des irischen Unternehme­nssitzes von Facebook deutsches Datenschut­zrecht anwendbar sei.

Der Rechtsstre­it zwischen der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) und dem sozialen Netzwerk Facebook läuft bereits seit dem Jahr 2013. Der vzbv bekam nun gleich zweimal gegen Facebook Recht.

Wegen der grundsätzl­ichen Bedeutung des Falls hat das Berliner Kammergeri­cht die Revision zum Bundesgeri­chtshof (BGH) zugelassen. AFP/nd

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