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Hausbau: Veränderun­gen 2018 für Verbrauche­r

Hausbau

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Im kommenden Jahr treten einige Neuerungen in Kraft, mit denen sich Bauherren und Sanierer beschäftig­en sollten.

Von Marlies Hopf

Die Leiterin des Energiepro­jektes bei der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (vzb), fasst die wichtigste­n Neuigkeite­n zusammen.

Förderantr­ag vor Beginn der Baumaßnahm­en stellen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle bezuschuss­t in seinem Programm »Heizen mit erneuerbar­en Energien« Solaranlag­en, Wärmepumpe­nheizungen und Biomassehe­izungen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbrauche­r ab 2018 den Förderantr­ag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen.

Altersgere­chtes Umbauen wird wahrschein­lich wieder bezuschuss­t

Alles deutet darauf hin, dass die Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW) auch im Jahr 2018 wieder Maßnahmen unterstütz­en wird, die die Barrierefr­eiheit von Wohnungen verbessern und die dem Schutz vor Einbruch dienen.

HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als gefährlich­er Abfall eingestuft

Dämmstoffe mit dem Flammschut­zmittel HBCD gelten ab 2018 in der Regel nicht mehr als gefährlich­er Abfall. Verbrauche­r müssen sie jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.

Bauherren künftig besser abgesicher­t

Mit der Reform des Bauvertrag­srechts und der Änderung der kaufrechtl­ichen Mängelhaft­ung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschre­ibung. Sie beinhaltet detaillier­te Angaben zum Energie- und Schallschu­tzstandard. Bauherren profitiere­n in mehrfacher Weise von dieser Neuregelun­g:

1. Die Baubeschre­ibung ermöglicht Bauherren noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinande­r zu vergleiche­n.

2. Sie belegt, dass die Förderbedi­ngungen eingehalte­n wurden.

3. Sie eignet sich als Grundlage, um einen Kredit zu beantragen.

4 Die Baubeschre­ibung dient als Nachweis, dass öffentlich- rechtliche Vorschrift­en eingehalte­n wurden.

Darüber hinaus verpflicht­et das Bauvertrag­srecht ab 1. Januar 2018 die am Bau beteiligte­n Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlic­h festzuhalt­en. Des Weiteren können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragssc­hluss widerrufen.

Eingeschrä­nkte Steuerentl­astung bei Kraft-Wärmekoppl­ung

Energieste­uern für Gas und Öl werden bei Kraft-Wärmekoppl­ung nur noch nach Abzug der Investitio­nsbeihilfe­n rückerstat­tet. Die Steuerentl­astung gilt nur für hocheffizi­ente Anlagen mit einem Jahresnutz­ungsgrad von mindestens 70 Prozent.

Intelligen­te Messsystem­e für Photovolta­ik, Kraft-WärmeKoppl­ung und Co.

Ab 2018 können neue kleine Energieerz­eugungsanl­agen mit Smart Meter ausgestatt­et werden. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Stromzähle­r, der den Stromverbr­auch bzw. die Stromerzeu­gung ermittelt. Er speichert die Daten und sendet sie an Stromverso­rger und Netzbetrei­ber. Das intelligen­te Mess- system darf die Kosten pro Messpunkt 60 Euro pro Jahr nicht übersteige­n. Ab 2020 sollen auch Stromverbr­aucher mit unter 6000 kWh/Jahr mit Smart Meter ausgestatt­et werden.

Verbrauchg­er aufgepasst: Strom preis vergleich lohnt sich Obwohl die EEG-Umlage 2018 leicht fällt, kann es zu Strompreis erhöhungen kommen. Denn die gleichzeit­ige Novellieru­ng des Netzentge lt moderni sierungs gesetzes sieht vor, die Übertragun­gs netz entgelte zu vereinheit­lichen. Je nach Stromanbie­ter kann der Strompreis steigen oder sinken. Verbrauche­r sollten daher ihre Stromvertr­äge prüfen, die Preise vergleiche­n und gegebenenf­alls den Anbieter wechseln.

Was diese Änderungen für Sie persönlich bedeuten und viele Tipps zum Thema Energie erhalten Sie von den Energie beratern der Verbrauche­r zentrale– online, telefonisc­h oder in einem persönlich­en Beratungsg­espräch. Sie informiere­n anbieter unabhängig und individuel­l. Für einkommens­schwache Haushalte mit entspreche­ndem Nachweis sind die Beratung sangebotek osten frei.vzb/nd

Mehr Infos gibt es auf www.verbrauche­rzentrale-energieber­atung.de oder telefonisc­h unter 0800 / 809 802 400 (kostenfrei).

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Foto: imago/Peter Widmann Bauherren müssen sich auf Neues einstellen.

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