Hausbau: Veränderungen 2018 für Verbraucher
Hausbau
Im kommenden Jahr treten einige Neuerungen in Kraft, mit denen sich Bauherren und Sanierer beschäftigen sollten.
Von Marlies Hopf
Die Leiterin des Energieprojektes bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (vzb), fasst die wichtigsten Neuigkeiten zusammen.
Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst in seinem Programm »Heizen mit erneuerbaren Energien« Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher ab 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen.
Altersgerechtes Umbauen wird wahrscheinlich wieder bezuschusst
Alles deutet darauf hin, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch im Jahr 2018 wieder Maßnahmen unterstützen wird, die die Barrierefreiheit von Wohnungen verbessern und die dem Schutz vor Einbruch dienen.
HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft
Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD gelten ab 2018 in der Regel nicht mehr als gefährlicher Abfall. Verbraucher müssen sie jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.
Bauherren künftig besser abgesichert
Mit der Reform des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschreibung. Sie beinhaltet detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren profitieren in mehrfacher Weise von dieser Neuregelung:
1. Die Baubeschreibung ermöglicht Bauherren noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinander zu vergleichen.
2. Sie belegt, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden.
3. Sie eignet sich als Grundlage, um einen Kredit zu beantragen.
4 Die Baubeschreibung dient als Nachweis, dass öffentlich- rechtliche Vorschriften eingehalten wurden.
Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018 die am Bau beteiligten Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Des Weiteren können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.
Eingeschränkte Steuerentlastung bei Kraft-Wärmekopplung
Energiesteuern für Gas und Öl werden bei Kraft-Wärmekopplung nur noch nach Abzug der Investitionsbeihilfen rückerstattet. Die Steuerentlastung gilt nur für hocheffiziente Anlagen mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent.
Intelligente Messsysteme für Photovoltaik, Kraft-WärmeKopplung und Co.
Ab 2018 können neue kleine Energieerzeugungsanlagen mit Smart Meter ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den Stromverbrauch bzw. die Stromerzeugung ermittelt. Er speichert die Daten und sendet sie an Stromversorger und Netzbetreiber. Das intelligente Mess- system darf die Kosten pro Messpunkt 60 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Ab 2020 sollen auch Stromverbraucher mit unter 6000 kWh/Jahr mit Smart Meter ausgestattet werden.
Verbrauchger aufgepasst: Strom preis vergleich lohnt sich Obwohl die EEG-Umlage 2018 leicht fällt, kann es zu Strompreis erhöhungen kommen. Denn die gleichzeitige Novellierung des Netzentge lt moderni sierungs gesetzes sieht vor, die Übertragungs netz entgelte zu vereinheitlichen. Je nach Stromanbieter kann der Strompreis steigen oder sinken. Verbraucher sollten daher ihre Stromverträge prüfen, die Preise vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.
Was diese Änderungen für Sie persönlich bedeuten und viele Tipps zum Thema Energie erhalten Sie von den Energie beratern der Verbraucher zentrale– online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie informieren anbieter unabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratung sangebotek osten frei.vzb/nd
Mehr Infos gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder telefonisch unter 0800 / 809 802 400 (kostenfrei).