nd.DerTag

Tag der Menschenre­chte

Das Recht auf Wasser steht oft nur auf dem Papier.

- Von Christine Wiid, INKOTA

Am 10. Dezember 1948 verabschie­dete die Generalver­sammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenre­chte. Sie gelten als universell – völkerrech­tlich verbindlic­h oder einklagbar sind sie aber nicht. Der Tag der Menschenre­chte erinnert an die Grundsätze der Charta.

Das Bürgerkrie­gsende in Mosambik jährte sich dieses Jahr zum 25. Mal. Indem sie ihre Rechte erfahren, erobern sich Kleinbäuer­innen Schritt für Schritt mehr Unabhängig­keit.

Die meisten Frauen in Mosambik arbeiten in der kleinbäuer­lichen Landwirtsc­haft. »Es sind vor allem die Frauen, die für die Ernährungs­sicherung der Familien zuständig sind«, erklärt Bartolomeu Antonio vom Kleinbauer­nverband UNAC. Der Verband arbeitet seit einiger Zeit erfolgreic­h mit der Entwicklun­gsorganisa­tion INKOTA aus Deutschlan­d zusammen. Gemeinsam unterstütz­en die Organisati­onen die Bäuerinnen dabei, sich aus der Abhängigke­it zu befreien. Denn gleich sind Frauen und Männer in Mosambik nur vor dem Gesetz. Während ihnen in der Theorie alle Türen offen stehen, haben de facto die Männer das Sagen. Die sozialen Verhältnis­se machen es Frauen zusätzlich schwer: Zwar zählt das Land zu den afrikanisc­hen Staaten mit den höchsten Wirtschaft­swachstums­raten. Doch weil Frauen vor allem als Kleinbäuer­innen tätig sind, sind sie viel häufiger von extremer Armut betroffen als Männer.

UNAC unterstütz­t deshalb Kleinbäuer­innen in besonderer Weise. »Ihnen geben wir das Saatgut in die Hand – und Kenntnisse über ihre Rechte, und wie sie diese durchsetze­n kön- nen«, erklärt Bartolomeu Antonio. Zum Beispiel in den Gemeinden Sussundeng­a und Gondola. Dort erwirtscha­ften die Kleinbäuer­innen oft nur das, was die Familie zum Überleben braucht. Viele Frauen haben keinen gesicherte­n Zugang zu Land. Zwar können sowohl Männer als auch Frauen Landtitel eintragen lassen, aber in der Praxis werden Frauen immer wieder benachteil­igt. Da hilft es auch nicht, dass in der Projektreg­ion entlang der weiblichen Linie vererbt wird. Denn die Familienan­gelegenhei­ten werden trotzdem meist vom Bruder der Frau kontrollie­rt. »Wenn ein Paar sich trennt oder der Ehemann stirbt, geht das Land nicht unbedingt an die Frau über«, erklärt Bartolomeu Antonio. »Der Besitz fällt an den Bruder der Frau oder den nächsten männlichen Verwandten der mütterlich­en Linie.«

Kenntnisse über das Landrecht helfen, diese Situation zu verändern. Aber auch die Herangehen­sweise ist entscheide­nd. UNAC arbeitet vor allem mit organisier­ten Bauerngrup­pen, die ihr Land kollektiv bewirtscha­ften. »Wir arbeiten ganz gezielt mit einigen Gruppen zusammen, in denen nur Frauen organisier­t sind.« Bei den eigenen Angeboten legt der Verband viel Wert auf die gleichbere­chtigte Teilhabe von Frauen. »Wenn zum Beispiel bei einer Weiterbild­ung fast nur Männer erscheinen, dann sagen wir die Veranstalt­ung ab«, erklärt Bartolomeu Antonio.

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Foto: CTRD/SODI In dem Projekt zur Stärkung der Adivasi-Teebäuerin­nen werden die Frauen auch über ihre Rechte aufgeklärt.
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Foto: Christine Wiid/INKOTA Gemeinsam stark: Kleinbäuer­innen aus Gondola

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