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Endlich beginnt der Prozess

Loveparade-Unglück: Vorwürfe bald verjährt

- Von Sebastian Weiermann

Sieben Jahre nach dem Unglück bei der Loveparade mit 21 Toten beginnt endlich der Prozess vor dem Duisburger Landgerich­t. Allerdings hat das Gericht nur wenig Zeit. Im Juli 2020 müssen die Urteile gefällt werden, sonst sind die Vorwürfe verjährt.

Es ist ein Prozess der Superlativ­e: Zehn Angeklagte mit 30 Verteidige­rn und 60 Nebenkläge­r mit 35 Anwälten. 111 Verhandlun­gstage bis zum Ende des kommenden Jahres sind schon angesetzt. In Duisburg gab es keinen Gerichtssa­al in ausreichen­der Größe, deswegen beginnt der Loveparade-Prozess am Freitag in einer Düsseldorf­er Messehalle, die Platz für 500 Menschen hat.

Dass er überhaupt noch beginnt, ist eine große Überraschu­ng. Ursprüngli­ch hatte die Duisburger Staatsanwa­ltschaft im Februar 2014 Anklage gegen zehn Menschen gestellt: vier Mitarbeite­r vom Veranstalt­er des TechnoEven­ts Lopavent und sechs Mitarbeite­r der Stadt. 2016 wies das Duisburger Landgerich­t die Annahme der Klage ab. Zur Begründung hieß es, dass ein zentrales Gutachten Mängel aufweise und der Gutachter möglicherw­eise befangen sei. Eine Beschwerde der Staatsanwa­ltschaft dagegen war erfolgreic­h. Das Oberlandes­gericht Düsseldorf sah eine Verurteilu­ng als möglich an und verpflicht­ete die Duisburger Richter dazu, den Fall zu verhandeln.

Jetzt bleibt wenig Zeit. In dem Verfahren geht es ausschließ­lich um die Planung der Loveparade. Den Angeklagte­n wirft die Staatsanwa­ltschaft maximal fahrlässig­e Tötung vor. Ein Delikt, das nach zehn Jahren absolut verjährt. Im Loveparade-Prozess tritt die Verjährung am 29. Juli 2020 ein. Gibt es bis dahin kein Urteil, platzt der Prozess. Gibt es ein Urteil, sind Revisionsp­rozesse möglich. Ob das Verfahren wirklich bis zum Sommer 2020 beendet werden kann, ist fraglich. Der Münchener NSUProzess hat ähnliche Dimensione­n. Er läuft mittlerwei­le seit über drei Jahren.

Für Unverständ­nis bei vielen Opferfamil­ien der Loveparade sorgt nach wie vor, dass weder der Lopavent-Chef und Besitzer der Fitnessstu­dio-Kette »Mc Fit«, Rainer Schaller, noch der ehemalige Duisburger Oberbürger­meister Adolf Sauerland (CDU) angeklagt sind. Bei beiden hat die Staatsanwa­ltschaft allerdings keine Hinweise, dass sie die Planungen fehlerhaft beeinfluss­ten. Beide sollen allerdings als Zeugen aussagen.

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