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102 Millionen Euro für Investitio­nen in Schulen

Finanzmini­ster Görke stellt ein Förderprog­ramm vor, das sich speziell an finanzschw­ache Kommunen richtet

- Von Andreas Fritsche

Städte, Gemeinden und Landkreise, die in den Jahren 2014 bis 2016 überdurchs­chnittlich viele Arbeitslos­e hatten, dürfen für Baumaßnahm­en an ihren Schulen auf Fördermitt­el hoffen. Finanzschw­ache brandenbur­gische Kommunen können Fördermitt­el für die Sanierung, den Umbau oder die Erweiterun­g von Schulen erhalten. Mehr als 102 Millionen Euro zusätzlich stehen dafür zur Verfügung, kündigte Finanzmini­ster Christian Görke (LINKE) am Montag an. Möglich werde dies durch eine weiteres, bis Ende 2022 laufendes Bundesprog­ramm.

Bislang standen bereits 130 Millionen Euro aus dem kommunalen Infrastruk­turprogram­m des Landes und rund 108 Millionen Euro aus einem anderen Bundesprog­ramm zur Verfügung. »In den vergangene­n Jahren sind schon viele Hunderte Millionen Euro in Brandenbur­g in Schulstand­orte investiert worden«, erinnerte Görke. Das neue Programm ergänze die beiden bereits laufenden um ei- nen weiteren Baustein. »Es wird gerade finanzschw­achen Kommunen helfen, ihre Schulstand­orte zu modernisie­ren«, meinte Görke. Die Förderung sei »hoch attraktiv«, da die Kommunen nur einen Eigenantei­l von zehn Prozent leisten müssen.

An diesem Dienstag will der Minister im rot-roten Kabinett vorstellen, nach welchen Kriterien die Kommunen ausgewählt werden, die Mittel aus dem Förderprog­ramm erhoffen dürfen: Sie müssen in den Jahren 2014 bis 2016 eine überdurchs­chnittlich­e Schlüsselz­uweisung vom Land erhalten haben und in diesen Jahren außerdem überdurchs­chnittlich viele Arbeitslos­e gehabt haben.

Nach dieser Rechnung könnte Cottbus mit mehr als 12,3 Millionen Euro die größte Summe erhalten, gefolgt von Brandenbur­g/Havel mit 8,9 Millionen Euro und Frankfurt (Oder) mit 8,1 Millionen.

Die Lehrer der öffentlich­en Schulen werden vom Land beschäftig­t und bezahlt. Für die Schulgebäu­de sind die Kommunen zuständig. Sie müssen also Betriebsko­sten und Baumaßnahm­en bezahlen. Träger der Grundschul­en sind in der Regel die Städte und Gemeinden, während sich die Landkreise zuförderst um weiterführ­ende Schulen kümmern.

Sechs von 14 Landkreise­n sind nun als finanzschw­ach eingestuft und können Fördermitt­el aus dem neuen Bundesprog­ramm beantragen. Es sind die sechs Landkreise, die keine Grenze zu Berlin haben, also nicht von den im Speckgürte­l der Hauptstadt sprudelnde­n Steuereinn­ahmen profitiere­n. Auch bei den Städten und Gemeinden sind es fast ausschließ­lich die berlinfern­en, die sich Hoffnung auf Fördermitt­el machen dürfen. Einzige Ausnahme aus dem Berliner Umland ist Strausberg, und daneben gibt es einige wenige Orte wie Müncheberg und Neuruppin, die nicht ganz so weit weg von Berlin liegen.

Auch für Privatschu­len können Fördermitt­el beantragt werden, wenn sich diese Schulen in finanzschw­achen Kommunen befinden.

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