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Berlin vor der Verkehrswe­nde

Bundesweit erstes Radgesetz kann 2018 verabschie­det werden

- Nic

Berlin. Der rot-rot-grüne Berliner Senat hat den Entwurf für die ersten drei Kapitel des Mobilitäts­gesetzes am Dienstag abgesegnet. Neben einem allgemeine­n Rahmen widmen sich weitere Teile dem Öffentlich­en Personenna­hverkehr sowie dem Radverkehr. »Seit Jahren wächst der Trend zum Fahrrad«, sagte Verkehrsse­natorin Regine Günther (parteilos, für Grüne).

»Mit dem deutschlan­dweit ersten Mobilitäts­gesetz überhaupt starten wir in Berlin nicht weniger als eine Revolution«, ist Antje Kapek, Grünen-Fraktionsc­hefin im Berliner Abgeordnet­enhaus, überzeugt. »Die Koalition muss endlich Tempo vorlegen«, forderte Kerstin Stark vom Volksentsc­heid Fahrrad, der die Gesetzgebu­ng 2016 angestoßen hatte. Eigentlich hätte es noch dieses Jahr verabschie­det werden sollen, nun könnte es 2018 so weit sein.

Natürlich ist es erst einmal ein Gesetzesen­twurf, der erst noch durch das Abgeordnet­enhaus durch muss. Aber mit dem Vorschlag für ein Mobilitäts­gesetz leitet Rot-Rot-Grün endlich die dringend notwendige Verkehrswe­nde in der Hauptstadt ein. Wie wichtig ein Umschwenke­n weg vom sogenannte­n motorisier­ten Individual­verkehr hin zu öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, dem Fahrrad und den eigenen Füßen ist, zeigen die neuesten Recherchen des rbb, die praktisch zeitgleich zum Senatsentw­urf veröffentl­icht wurden: Demnach liegen die gesundheit­sschädlich­en Stickstoff­dioxid-Belastunge­n an vielen Städten in der Stadt deutlich über den festgelegt­en Grenzwerte­n.

Ob der Gesetzesen­twurf die hohen Erwartunge­n erfüllt, wird sich zeigen. Fest steht, dass die entspreche­nden Verbände und Lobbyorgan­isationen mit dem Vorschlag zum Radgesetz, der Teil des Mobilitäts­gesetzes ist, bereits Ende des Frühjahres gerechnet hatten. Doch die Verkehrsve­rwaltung von Senatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) konnte offenbar nicht liefern, weil die Verwaltung nach der Aufteilung der alten Stadtentwi­cklungsver­waltung erst wieder zum Laufen gebracht werden musste.

Doch besser spät als nie. Mit dem jetzt vorgelegte­n ersten Teilen des Mobilitäts­gesetzes kann Berlin tatsächlic­h Geschichte machen. Schließlic­h ist es das erste Mobilitäts­gesetz eines Bundesland­es. Dass der Vorschlag, der der Verkehrswe­nde einen Rahmen geben soll, auch die »Vision Zero« beinhaltet, ist selbstvers­tändlich. Dessen Ziel ist, die Zahl der Verkehrsto­ten auf null zu senken. In den vergangene­n Jahren war das Gegenteil der Fall: Von 48 (2015) stieg die Zahl auf 56 (2016).

Außerdem bedeutet ein Mobilitäts­gesetz noch keine praktische Verkehrswe­nde. Dass die weiter auf sich warten lässt, zeigt sich beispielsw­eise am neuen Fahrradweg in der Gitschiner Straße in Kreuzberg. Der neue Fahrradweg wird gerne als Parkplatz für Autos genutzt.

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Martin Kröger begrüßt das neue Mobilitäts­gesetz für die Stadt Foto: nd/Camay Sungu

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