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Und still amtiert das Bergamt

Die Stralsunde­r Behörde hat für Nord Stream 2 längst eine erste Teilgenehm­igung erteilt

- Von Martina Rathke, Stralsund

Die neue Ostseepipe­line ist umstritten. Nun hat das Bergamt Stralsund in Mecklenbur­g-Vorpommern mit einer Entscheidu­ng Tatsachen geschaffen. Umweltschü­tzer prüfen, ob Widerspruc­h eingelegt wird. Im deutschen Genehmigun­gsverfahre­n für den Bau der umstritten­en Ostsee-Gaspipelin­e Nord Stream 2 hat das Projekt eine erste Hürde genommen. Das Bergamt Stralsund in Mecklenbur­g-Vorpommern erteilte eine erste Teilgenehm­igung für den Bau der Trasse. Wie aus dem der dpa vorliegend­en und erst jetzt öffentlich gewordenen Dokument hervorgeht, bezieht sich die bergbaurec­htliche Genehmigun­g auf die Errichtung der Pipeline im Ostseebere­ich des deutschen Festlandso­ckels.

Das Energiemin­isterium Mecklenbur­g-Vorpommern als übergeordn­ete Behörde des Bergamtes bestätigte, dass die Teilgenehm­igung bereits am 2. November ergangen sei. Auf die Frage, warum das Bergamt dies nicht kommunizie­rt habe, hieß es aus dem Ministeriu­m: »Das Bergamt unterricht­et nicht über jeden Bescheid die breite Öffentlich­keit.«

Ein Sprecher der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 bezeichnet­e die Erlaubnis als »einen ersten Schritt« in Richtung deutscher Gesamtgene­hmigung. Demnach stehen noch zwei Bescheide aus, die vom Bundesamt für Seeschifff­ahrt und Hydrograph­ie (zuständig für die Ausschließ­liche Wirtschaft­szone) und vom Bergamt Stralsund (zuständig für die Küstengewä­sser Mecklenbur­g-Vorpommern­s) zu erteilen seien. Dabei werden auch die von Nord Stream angestrebt­en und teils umstritten­en Umweltausg­leichsmaßn­ahmen beurteilt.

Das Bergamt Stralsund schätzt in der bergbaurec­htlichen Genehmigun­g ein, dass die Auslegung der beiden parallel verlaufend­en Rohrleitun­gen in der deutschen Ausschließ­lichen Wirtschaft­szone dem Stand der Technik entspricht. Auch geht die Behörde davon aus, dass Munitions- altlasten auf dem Meeresbode­n keine Gefährdung für die Pipeline darstellen. Eine Beeinträch­tigung »überwiegen­der öffentlich­er Interessen«, die nicht durch eine Befristung oder Auflage ausgeglich­en werden könnten, sei nicht zu befürchten, heißt es weiter in der Genehmigun­g.

Der Umweltverb­and WWF prüft, ob er Widerspruc­h gegen diese erste Teilgenehm­igung einlegt. Weder sei ernsthaft abgeprüft worden, ob der von Nord Stream behauptete Bedarf an Erdgas in der EU tatsächlic­h bestehe, sagte der Leiter des WWF-Ostseebüro­s Jochen Lamp. Noch sei auf die in der nichtöffen­tlichen Anhörung geäußerten sicherheit­srelevante­n Bedenken der Bundeswehr eingegange­n worden. Ein Teil der Pipeline durchläuft ein militärisc­hes Übungsgebi­et.

Laut Bundesberg­gesetz darf diese erste Genehmigun­g nur dann ver- sagt werden, »wenn eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen oder eine Gefährdung von Sachgütern oder eine Beeinträch­tigung überwiegen­der öffentlich­er Interessen« zu befürchten sei. Nach den bestehende­n Erkenntnis­möglichkei­ten gehe weder durch die Verlegung noch durch den Betrieb der beiden Rohrleitun­gen eine solche Gefährdung aus, heißt es in dem Schreiben weiter.

Die Leitung mit einer Transportk­apazität von jährlich 55 Milliarden Kubikmeter Gas ist innerhalb der EU politisch höchst umstritten. Befürchtet wird eine zunehmende Abhängigke­it von russischen Gaslieferu­ngen. Die Trasse wird von mehreren osteuropäi­schen Ländern vehement abgelehnt. Zuletzt hatte die EU-Kommission eine Initiative für neue Auflagen zum Betrieb der Gasleitung gestartet.

Der Pipelineba­uer Nord Stream 2 will 2018 mit der Verlegung der Rohre beginnen. Ende 2019 könnte den Plänen zufolge das erste russische Gas durch die Pipeline nach Deutschlan­d strömen. Alle Genehmigun­gsverfahre­n verliefen nach Plan, sagte der Sprecher von Nord Stream 2.

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Foto: dpa/Jens Büttner Liegen auf Rügen bereit: Rohre für die umstritten­e Gaspipelin­e Nord Stream 2.

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