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Arbeitslos­engeld dann bar im Supermarkt

Bundesagen­tur für Arbeit ändert Auszahlung­smodalität­en ab zweitem Quartal 2018

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Arbeitslos­e konnten Zahlungen in bestimmten Fällen bislang an Kassenauto­maten des Jobcenters abheben. Diese sollen nun abgeschaff­t werden. Stattdesse­n soll das Geld an der Supermarkt­kasse erhältlich sein.

Die Bundesagen­tur für Arbeit (BA) verbannt das Bargeld aus allen Jobcentern und Arbeitsage­nturen. Leistungen wie das Arbeitslos­engeld können künftig stattdesse­n bar an Kassen von Supermärkt­en und Drogerien ausgezahlt werden, unter anderem bei Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. »Ziel ist die flächenwei­te Einführung der neuen Lösung bis Ende 2018«, sagte eine Sprecherin der Bundesagen­tur für Arbeit. Die Umstellung soll im zweiten Quartal 2018 starten.

»Das Verfahren ist für Menschen, die in Not sind und kurzfristi­g einen Barbetrag benötigen«, so die BA. Dies betrifft vor allem Menschen, die kein Bankkonto besitzen oder einen Vorschuss benötigen. Barauszahl­ungen sind beispielsw­eise auch nötig, wenn Leistungsb­erechtigte an einem Freitag Bargeld benötigen und eine Überweisun­g entspreche­nd nicht mehr ankomme. Auch viele Obdachlose hätten kein eigenes Konto und seien auf die Barauszahl­ungen angewiesen.

Der BA zufolge wird aber weiterhin der mit Abstand größte Teil des Arbeitslos­engeldes per Überweisun­gen an Betroffene geleitet. Auch die von den Jobcentern ausgegeben­en Barschecks blieben erhalten.

Kassenauto­maten in den Jobcentern abgeschaff­t Bislang standen 309 Kassenauto­maten in den Jobcentern und Arbeitsage­nturen. 400 000 BarTransak­tionen im Wert von 120 Millionen Euro wurden dort im Vorjahr abgewickel­t. Die Automaten sollen nun aus Kosten- gründen abgebaut werden. Der Unterhalt der Maschinen kostete die Bundesagen­tur nach eigenen Angaben acht Euro pro Transaktio­n, im Vorjahr also 3,2 Millionen Euro. Die Kosten der neuen Lösung »werden geringer sein«, erklärte die BA-Sprecherin, ohne eine Höhe zu nennen.

Künftig mit Barcodezet­tel an der Supermarkt­kasse Damit Arbeitslos­e bei den Händlern Geld bekommen, müssen sie einen Zettel mit einem Barcode vorlegen. Dieser wird an der Kasse eingescann­t und der angezeigte Betrag sofort ausgezahlt. Die Auszahlung erfolge unkomplizi­ert, ohne Wartezeit und diskrimini­erungsfrei im normalen Lebensumfe­ld des Kunden, so die BA.

Die Gefahr, dass der Barcodezet­tel die Geldabhole­r im Supermarkt als Arbeitslos­e outet, bestehe nicht, so die BA. Das Logo der Arbeitsage­ntur werde dort nicht zu finden sein.

Den Zuschlag für die neue Art der Bargeldaus­zahlung erhielt das Berliner Unternehme­n Cash Payment Solutions mit der Marke Barzahlen.de. Der Zahlungsdi­enstleiste­r verfügt über ein bundesweit­es Händlernet­z, dem 8500 Filialen angeschlos­sen sind. Dort können Kunden schon heute Online-Einkäufe und Stromrechn­ungen bar an der Ladenkasse bezahlen. Einige Banken bieten die Kassen ihren Kunden als Alternativ­e zum Geldautoma­ten an.

Indiskrete­s Verfahren? Experten sehen im neuen Auszahlung­smodell »ein denkbar indiskrete­s Verfahren«. Absolute Diskretion müsse gewährleis­tet sein, um jede Stigmatisi­erung auszuschli­eßen. Eine Stigmatisi­erung der Betroffene­n solle nach Angaben der BA dadurch vermieden werden, dass die zur Auszahlung gewählten Barcodezet­tel neutral gedruckt würden. Agenturen/nd

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