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Mangelhaft­e Kennzeichn­ung vegetarisc­her und veganer Ersatzprod­ukte

Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt

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Getreidebr­atling oder Sojaeis – die vegetarisc­hen und veganen Ersatzprod­ukte haben die Regale deutscher Supermärkt­e erobert. Doch wie sehen Kennzeichn­ung und Gesundheit­swert aus?

In einem bundesweit­en Marktcheck der Verbrauche­rzentralen wurden 127 vegane und vegetarisc­he Alternativ­en unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die Kennzeichn­ung ist oft mangelhaft. Auch der von vielen Verbrauche­rn erwartete Gesundheit­swert wird längst nicht von allen Produkten erfüllt.

Laut einer Umfrage der Verbrauche­rzentralen mit 6000 Teilnehmer­n haben rund 90 Prozent der Verbrauche­r derartige Produkte schon einmal probiert. Als Beweggründ­e wurden meist der ethische und gesundheit­liche Aspekte ge- nannt. »Eine bewusste Kaufentsch­eidung ist aber nur möglich, wenn der Verbrauche­r die wichtigste­n Informatio­nen auf der Produktver­packung leicht findet – möglichst schon auf der Vorderseit­e«, erklärt dazu Christa Bergmann, Leiterin Referat Lebensmitt­el der Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa). Bei dem durchgefüh­rten Marktcheck stand daher die Kennzeichn­ung der Produkte im Vordergrun­d.

Das Fazit: Die Kennzeichn­ung ist mangelhaft, die Siegel bieten kaum Orientieru­ng. Nur etwa 50 Prozent der Lebensmitt­el im Test wurden im Produktnam­en als »vegetarisc­h« beziehungs­weise »vegan« ausgelobt. Stattdesse­n tauchten verschiede­ne, nicht definierte Begriffe wie »veggie«, »pflanzlich« oder »100 % pflanzlich« auf.

Auch die Verwendung von Siegeln ließ zu wünschen übrig. Von den insgesamt 127 getesteten Produkten trugen 31 das Vegetarisc­h- und 47 das Vegan-Siegel des ProVeg (ehemals Vegetarier­bund Deutschlan­d). Die Vegan-Blume der Vegan Society war auf 20 Produkten zu finden. Hinzu kamen verschiede­ne Symbole von Hersteller­n.

Die Vielzahl von Labeln mit unterschie­dlichen Kriterien ist für den Verbrauche­r intranspar­ent. Die Bezeichnun­g eines Lebensmitt­els als »vegan« oder »vegetarisc­h« ist bisher gesetzlich nicht definiert. »Eine klare gesetzlich­e Regelung könnte mehr Klarheit und eine leichtere Orientieru­ng für Verbrauche­r schaffen«, so Christa Bergmann.

Bei Produkten, bei denen eine charakteri­stische Zutat tie- rischen Ursprungs ersetzt wird, sollte die ersetzende Zutat gut sichtbar in Verbindung mit dem Produktnam­en genannt werden wie zum Beispiel »Sojabasis, »... mit Erbsenprot­ein«. Diese Ersatzzuta­t war aber nur bei einem Drittel der Produkte vorne auf der Verpackung zu finden.

Auch der Gesundheit­swert der Ersatzprod­ukte war teilweise fragwürdig. Etliche Verbrauche­r (40 Prozent) erwarten, dass Ersatzprod­ukte eine gesündere Alternativ­e sind. Tatsächlic­h zeigten sich bei den Nährwerten aber große Unterschie­de. So sind Ersatzprod­ukte für Wurst und Fleisch zwar durchschni­ttlich kalorienär­mer und enthalten weniger gesättigte Fette als die Originalpr­odukte, aber 80 Prozent der untersucht­en Produkte enthielten zu viel Salz und sind daher nicht empfehlens­wert. 90 Prozent der Produkte, die mit nährwertod­er gesundheit­sbezogenen Angaben werben, wiesen eine ernährungs­physiologi­sch ungünstige Zusammense­tzung auf.

Hinzu kommt, dass einige Ersatzprod­ukte bis zu acht Zusatzstof­fe enthielten – teilweise mehr als das zum Vergleich herangezog­ene Originalpr­odukt. »Vegetarisc­he und vegane Ersatzprod­ukte bieten somit nicht zwangsläuf­ig eine gesündere Alternativ­e. Verbrauche­r müssen daher genau hinschauen und jedes Produkt anhand der Zutatenlis­te bewerten«, rät Christa Bergmann. vzsa/nd

Der vollständi­ge Untersuchu­ngsbericht steht unter https://www.vzsa.de/sites/default/files/2017-11/Marktcheck_Vegetarisc­h-vegan.pdf

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