nd.DerTag

Die zehn gefährlich­sten Sünden

Straßenver­kehr

-

Welches sind die zehn gefährlich­sten Sünden im Straßenver­kehr mit welchen Folgen?

1. Nichtbeach­ten der Vorfahrt Auf deutschen Straßen gilt der Grundsatz »Rechts vor Links« – es sei denn, die Vorfahrt wird durch eine Ampel, ein Verkehrsze­ichen oder einen Polizisten anderweiti­g geregelt. Bei Missachtun­g der Vorfahrtsr­egelung mit Gefährdung drohen nicht unerheblic­he Bußgelder von bis zu 130 Euro. Bei einer Vorfahrtsm­issachtung mit Sachbeschä­digung werden sogar 145 Euro Bußgeld und ein ein Punkt in Flensburg fällig.

2. Falsches Überholen oder Falschfahr­en beim Überholen Es wird häufig mit zu wenig Seitenabst­and oder ohne zu blinken überholt. Fehler bei Überholvor­gängen kosten zwischen 30 Euro, wenn man sich nicht schnell genug wieder eingeordne­t hat, und 300 Euro plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot, wenn man bei unklarer Verkehrsla­ge überholt und es anschließe­nd zum Unfall mit Sachbeschä­digung kommt.

3. Falschfahr­en an Fußgängerü­berwegen Zebrastrei­fen geben Fußgängern beim Überqueren einer Straße den Vorrang vor Fahrzeugen. Autofahrer und andere Verkehrste­ilnehmer müssen entspreche­nd aufmerksam sein, ihre Geschwindi­gkeit mäßigen oder warten. Wer einen Zebrastrei­fen überfährt und einen Fußgänger am Überqueren hindert, muss mit Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt rechnen.

4. Zu schnelles Fahren an unübersich­tlichen Stellen Autofahrer dürfen nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug beherrsche­n. Wie schnell gefahren werden darf, ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Die am Ort zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t hat allenfalls Indizfunkt­ion. Auf jeden Fall zu schnell ist, wer aufgrund seines Tempos nicht mehr verkehrsge­recht reagieren kann. Auch ohne Unfall drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt.

5. Nichteinha­lten der rechten Fahrbahn an unübersich­tlichen Stellen

Das Rechtsfahr­gebot ist eine Grundregel­ung im Straßenver­kehr. Es besagt, dass Autofahrer im Allgemeine­n möglichst weit rechts fahren müssen. Auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei einem Stau oder auf mehrspurig­en Straßen innerhalb einer geschlosse­nen Ortschaft. Wer wiederum auf der Autobahn dauerhaft links fährt und damit auch noch andere gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt rechnen. 6. Wenden auf Autobahnen und Kraftfahrt­straßen sowie rückwärts fahren

Auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrt­straßen ist das Wenden außer an den dafür vorgesehen­en Stellen absolut verboten. Auch rückwärts oder entgegen der Fahrtricht­ung zu fahren wird mit hohen Strafen geahndet. Gefährdet ein Autofahrer beim Rückwärtsf­ahren andere Verkehrste­ilnehmer, drohen ihm 75 bis 200 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

7. Nichtkennt­lichmachun­g haltender oder liegengebl­iebener Fahrzeuge

Wer außerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n hält, muss das Licht anschalten. Bleibt das Fahrzeug dort liegen, wo es nicht rechtzeiti­g als stehendes Hindernis erkannt werden kann, muss der Fahrer sofort sein Warnblinkl­icht einschalte­n und das Warndreiec­k aufstellen. Befolgt er dies nicht und es kommt zum Unfall, werden 90 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig. Das gilt auch, wenn dem Fahrer übel ist und er deswegen hält.

8. Multitaski­ng am Steuer Wer sein Handy am Steuer benutzt und erwischt wird, muss neuerdings mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.

9. Fahren unter Alkoholode­r Drogeneinf­luss

Für Fahranfäng­er und Autofahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholver­bot am Steuer. Für alle anderen ist ein Blutalkoho­lwert bis 0,49 Promille im grünen Bereich, solange man keine alkoholbed­ingten Ausfallers­cheinungen zeigt und nicht in einen Unfall verwickelt ist. Anderenfal­ls sind bereits bei weniger Promille ein Fahrverbot, eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitss­trafe die Folge. Bei jeder Überschrei­tung der Grenze von 0,5 Promille erhöht sich die Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Zudem erhält der Fahrer jeweils zwei Punkte.

10. Fahrerfluc­ht

Bei der Fahrerfluc­ht handelt es sich um eine Straftat. Der Flüchtige muss mit einer Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren rechnen. In der Regel wird es mit hoher Geldstrafe, Verlust der Fahrerlaub­nis oder Fahrverbot geahndet. DAV/nd

 ?? Foto: imago/Olaf Döring ?? Beim Überholen auf den Seitenabst­and achten.
Foto: imago/Olaf Döring Beim Überholen auf den Seitenabst­and achten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany