Ist das Geld bei Niki futsch?
Kunden der insolventen Fluglinie können immerhin hoffen, dass sie gekaufte Tickets erstattet bekommen
Wer Tickets beim Reiseflieger Niki gebucht und noch nicht eingelöst hat, wird es eventuell schwer haben, sein Geld zurückzubekommen. Einen gesetzlichen Kundenschutz gibt es weiterhin nicht.
Mit Niki hat nun auch die österreichische Tochter von Air Berlin Insolvenz angemeldet. Durch die seit August eher zäh laufenden Verkaufsgespräche zwischen Air Berlin und Übernahmeinteressenten waren einige Passagiere vorgewarnt und hatten ihren Urlaub bei anderen Fluglinien gebucht. Tausende traf die am Mittwochabend verkündete Niki-Insolvenz aber dennoch überraschend, viele sitzen im Ausland fest. Die deutschen Fluggesellschaften kündigten an, Betroffenen Sonderkonditionen für verfügbare Sitzplätze in Rückflügen anzubieten, teilte der Bundesverband der Deutschen Luftver- kehrswirtschaft am Donnerstag mit. Das Angebot gilt nur für Individualreisende – für Pauschalreisende ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Betroffene können sich an die Informationsschalter der Fluglinien oder an Hotlines wenden. An der Aktion nehmen Condor, Eurowings, Germania, Tuifly, Lufthansa und ihre Töchter Austrian Airlines und Swiss teil.
Dennoch werden nach Schätzungen des österreichischen Verkehrsministeriums in den kommenden zwei Wochen – also auch über die Weihnachtsfeiertage – rund 5000 Niki-Reisende ohne Rückflug dastehen. Insolvenzverwalter Lucas Flöther sagte, knapp 40 000 Passagiere hätten bis zum 27. Dezember den Heimflug mit Niki geplant.
Tickets, die ausgestellt und bezahlt wurden – laut Flöthers Angaben rund 350 000 Stück –, sind ungültig, damit stellt sich für viele die Frage, ob sie ihr Geld wiederbekommen. Flöther sagte am Donnerstag, fast alle sollten den Flugpreis zurückerhalten oder umgebucht werden. Alle Kunden, die seit dem Insolvenzantrag der Niki-Muttergesellschaft Air Berlin im August Flüge direkt bei der österreichischen Airline gekauft hätten, sollten den Preis voll erstattet bekommen.
Das betrifft etwa 200 000 Tickets mit Reisezeitraum bis Ende Oktober 2018, wie Flöther mitteilte. Weitere 210 000 Tickets wurden über Reiseveranstalter gebucht. Diese müssen die Veranstalter umbuchen. Dafür sollen sich Passagiere mit ihrem Veranstalter in Verbindung setzen. In einer früheren Mitteilung hatte Flöther Betroffenen keine großen Hoffnungen gemacht: Angesichts der wirtschaftlichen Lage seien die Aussichten auf Rückzahlung gering.
Individuell gibt es aber Möglichkeiten, sich Geld zurückzuholen, wie Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift »Finanztip«, am Donnerstag betonte. Je nach Art der Bezahlung und des verstrichenen Zeitraums ist das Vorgehen unterschiedlich: Wer per Lastschrift bezahlt hat, kann demnach bis zu acht Wochen nach der Zahlung sein Geld zurückbuchen. Wer seine Kreditkarte benutzt hat, kann der Buchung innerhalb von sechs bis acht Wochen widersprechen. Bei den Onlinezahlungsdienstleistern Paypal oder Paydirekt kann der Kunde den Käuferschutz der Anbieter nutzen und das Geld zurückverlangen.
Damit solche individuellen Lösungen nicht die einzige Möglichkeit der Käufer bleiben, im Insolvenzfall zu ihrem Recht zu kommen, fordern die Verbraucherzentralen bessere gesetzliche Schutzregelungen für Flugpassagiere. »Airlines sollten gesetzlich verpflichtet werden, eine Insolvenzversicherung zugunsten der vorausbezahlten Kundengelder abzuschließen«, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller.