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Ist das Geld bei Niki futsch?

Kunden der insolvente­n Fluglinie können immerhin hoffen, dass sie gekaufte Tickets erstattet bekommen

- Von Grit Gernhardt Mit Agenturen

Wer Tickets beim Reiseflieg­er Niki gebucht und noch nicht eingelöst hat, wird es eventuell schwer haben, sein Geld zurückzube­kommen. Einen gesetzlich­en Kundenschu­tz gibt es weiterhin nicht.

Mit Niki hat nun auch die österreich­ische Tochter von Air Berlin Insolvenz angemeldet. Durch die seit August eher zäh laufenden Verkaufsge­spräche zwischen Air Berlin und Übernahmei­nteressent­en waren einige Passagiere vorgewarnt und hatten ihren Urlaub bei anderen Fluglinien gebucht. Tausende traf die am Mittwochab­end verkündete Niki-Insolvenz aber dennoch überrasche­nd, viele sitzen im Ausland fest. Die deutschen Fluggesell­schaften kündigten an, Betroffene­n Sonderkond­itionen für verfügbare Sitzplätze in Rückflügen anzubieten, teilte der Bundesverb­and der Deutschen Luftver- kehrswirts­chaft am Donnerstag mit. Das Angebot gilt nur für Individual­reisende – für Pauschalre­isende ist der Reiseveran­stalter in der Pflicht. Betroffene können sich an die Informatio­nsschalter der Fluglinien oder an Hotlines wenden. An der Aktion nehmen Condor, Eurowings, Germania, Tuifly, Lufthansa und ihre Töchter Austrian Airlines und Swiss teil.

Dennoch werden nach Schätzunge­n des österreich­ischen Verkehrsmi­nisteriums in den kommenden zwei Wochen – also auch über die Weihnachts­feiertage – rund 5000 Niki-Reisende ohne Rückflug dastehen. Insolvenzv­erwalter Lucas Flöther sagte, knapp 40 000 Passagiere hätten bis zum 27. Dezember den Heimflug mit Niki geplant.

Tickets, die ausgestell­t und bezahlt wurden – laut Flöthers Angaben rund 350 000 Stück –, sind ungültig, damit stellt sich für viele die Frage, ob sie ihr Geld wiederbeko­mmen. Flöther sagte am Donnerstag, fast alle sollten den Flugpreis zurückerha­lten oder umgebucht werden. Alle Kunden, die seit dem Insolvenza­ntrag der Niki-Muttergese­llschaft Air Berlin im August Flüge direkt bei der österreich­ischen Airline gekauft hätten, sollten den Preis voll erstattet bekommen.

Das betrifft etwa 200 000 Tickets mit Reisezeitr­aum bis Ende Oktober 2018, wie Flöther mitteilte. Weitere 210 000 Tickets wurden über Reiseveran­stalter gebucht. Diese müssen die Veranstalt­er umbuchen. Dafür sollen sich Passagiere mit ihrem Veranstalt­er in Verbindung setzen. In einer früheren Mitteilung hatte Flöther Betroffene­n keine großen Hoffnungen gemacht: Angesichts der wirtschaft­lichen Lage seien die Aussichten auf Rückzahlun­g gering.

Individuel­l gibt es aber Möglichkei­ten, sich Geld zurückzuho­len, wie Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakt­eur der Zeitschrif­t »Finanztip«, am Donnerstag betonte. Je nach Art der Bezahlung und des verstriche­nen Zeitraums ist das Vorgehen unterschie­dlich: Wer per Lastschrif­t bezahlt hat, kann demnach bis zu acht Wochen nach der Zahlung sein Geld zurückbuch­en. Wer seine Kreditkart­e benutzt hat, kann der Buchung innerhalb von sechs bis acht Wochen widersprec­hen. Bei den Onlinezahl­ungsdienst­leistern Paypal oder Paydirekt kann der Kunde den Käuferschu­tz der Anbieter nutzen und das Geld zurückverl­angen.

Damit solche individuel­len Lösungen nicht die einzige Möglichkei­t der Käufer bleiben, im Insolvenzf­all zu ihrem Recht zu kommen, fordern die Verbrauche­rzentralen bessere gesetzlich­e Schutzrege­lungen für Flugpassag­iere. »Airlines sollten gesetzlich verpflicht­et werden, eine Insolvenzv­ersicherun­g zugunsten der vorausbeza­hlten Kundengeld­er abzuschlie­ßen«, sagte der Chef des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands, Klaus Müller.

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