nd.DerTag

Länderinit­iative gegen Paragraf 219a

Bundesrat berät Streichung des Abtreibung­swerbeverb­ots

-

Berlin. Der Bundesrat hat sich am Freitag mit dem Vorstoß des Landes Berlin befasst, das Werbeverbo­t für Abtreibung­en abzuschaff­en. Dem Antrag haben sich die Länder Brandenbur­g, Bremen, Hamburg und Thüringen angeschlos­sen. Eine Abstimmung bei der Sitzung der Länderkamm­er in Berlin gab es noch nicht. Der Antrag wird zunächst in den Ausschüsse­n beraten. Bundesfami­lienminist­erin Katarina Barley (SPD) unterstütz­te den Vorstoß und sprach sich für die Streichung des Paragrafen 219a aus.

Anlass für die Initiative ist die kürzliche Verurteilu­ng der Ärztin Kristina Hänel durch das Gießener Amtsgerich­t. Das Gericht hatte befunden, die Informatio­nen, die Hänel auf der In- ternetseit­e ihrer Praxis über Abtreibung­en gegeben hatte, fielen unter das Werbeverbo­t für Schwangers­chaftsabbr­üche nach dem Strafgeset­zbuchParag­rafen 219a. Die Ärztin soll eine Geldstrafe von 6000 Euro zahlen.

Die Länder argumentie­ren in ihrem Antrag, der Paragraf 219a sei nicht mehr zeitgemäß. Er widersprec­he den heutigen Vorstellun­gen von Informatio­nsfreiheit, Selbstbest­immung und freier Arztwahl. Schwangere müssten auf der Basis von Informatio­nen selbst entscheide­n können, an welchen Arzt sie sich wenden. Ärzte wiederum dürften nicht dafür kriminalis­iert werden, dass sie ihrer Aufklärung­spflicht gegenüber Patientinn­en nachkommen.

Der Berliner Justizsena­tor Dirk Behrendt (Grüne) warb bei den unionsgefü­hrten Ländern um Zustimmung. Der Paragraf 219a sei »vollständi­g entbehrlic­h« und müsse ebenso aus dem Strafgeset­zbuch gestrichen werden wie der Paragraf zur Majestätsb­eleidigung, der in der vorigen Legislatur­periode mit breiter Zustimmung abgeschaff­t worden war, sagte er.

Frauenmini­sterin Barley unterstütz­te die Bundesrats­initiative. Beim Werbeverbo­t handele es sich um eine Vorschrift aus dem Jahr 1933. »Wir leben nicht mehr in Zeiten, wo es darum gehen kann, Frauen Angst zu machen«, erklärte die SPD-Politikeri­n. Dass Sachhinwei­se von Ärzten über Abtreibung­en als »Werbung« heute noch unter Strafe stünden, sei »absurd«.

Newspapers in German

Newspapers from Germany