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Feuerwerk in Altstädten verboten

Thüringer Behörde erlässt Brandschut­zauflagen

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Weimar. Zum Schutz vor Bränden verbieten mehrere Thüringer Städte in bestimmten Gebieten das Feuerwerk in der Silvestern­acht. Verbotsver­fügungen gelten für die historisch­en Altstädte von Weimar, Bad Langensalz­a, Schleusing­en und Rudolstadt, wie das Thüringer Landesamt für Verbrauche­rschutz am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Auch rings um Schloss und Park Friedenste­in in Gotha sind Raketen oder Knallkörpe­r tabu. In Weimar etwa betrifft das Verbot die Touristenm­eile zwischen Theaterpla­tz und Stadtschlo­ss. In Bad Langensalz­a und Schleusing­en wiederum geht es um die vielen mittelalte­rlichen Fachwerkhä­user.

In Weimar gelten das dortige Stadtschlo­ss und die nach einem Großbrand im September 2004 wieder aufgebaute Herzogin Anna Amalia Bibliothek wegen ihrer Sammlungsb­estände und ihrer wertvollen Bausubstan­z als besonders schutzwürd­ig, hieß es aus der Stadtverwa­ltung der Klassikers­tadt. Zudem solle vermieden werden, dass Verkaufsst­ände und Dekoration des Weihnachts­marktes, der bis in den Januar hinein als Wintermark­t betrieben wird, in Brand geraten. Der Markt wird in jeder Silvestern­acht traditione­ll von vielen Menschen besucht, die dort den Jahreswech­sel feiern.

Das Landesamt für Verbrauche­rschutz erinnerte daran, dass Silvesterf­euerwerk auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Altenheime­n verboten ist. In zahlreiche­n Geschäften begann am Donnerstag der Verkauf von Feuerwerks­körpern.

Auch in anderen Bundesländ­ern sind Feuerwerke in einzelnen Altstädten aus Brandschut­zgründen verboten.

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