nd.DerTag

Nicht jeder Arbeitnehm­er hat Anspruch auf ein Sabbatjahr

Rund um das Sabbatjahr

-

Eine Auszeit vom Job, um zu reisen, sich weiterzubi­lden oder sozial zu engagieren – davon träumen viele Arbeitnehm­er. Welche Rechte und Pflichten sich für Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r während eines Sabbatjahr­s ergeben, hängt davon ab, ob das Arbeitsver­hältnis weiter besteht oder nicht. Letztlich kommt es aber auch darauf an, was die beiden Parteien vereinbare­n.

Was genau ein Sabbatjahr ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist denkbar, dass das Arbeitsver­hältnis weiter besteht und ruhend gestellt wird oder aber formal unterbroch­en wird und der Arbeitnehm­er eine Wiedereins­tellungsga­rantie erhält. Auskunft gibt die AG Arbeitsrec­ht im DAV.

Gibt es einen rechtliche­n Anspruch auf ein Sabbatjahr? »Ein Anspruch besteht nur, wenn das zum Beispiel im Arbeitsver­trag oder Kollektivv­ereinbarun­gen so festgeschr­ieben ist«, sagt DAV-Rechtsanwä­ltin Dr. Barbara Reinhard.

Habe ich das Recht auf ein Sabbatjahr, wenn meinem Kollegen eines bewilligt wurde?

Auch das verneint Rechtsanwä­ltin Dr. Reinhard für den Regelfall. »Fehlt es an einer einschlägi­gen Regelung, wird ein Sabbatjahr typischerw­eise individuel­l vereinbart.« Eine solche Vereinbaru­ng könne man nicht einfach auf jemand anderen übertragen. Es besteht lediglich ein Anspruch darauf, bei exakt gleichem Sachverhal­t nicht willkürlic­h ungleich behandelt zu werden.

Kann ich während des Sabbatjahr­es gekündigt werden? Theoretisc­h ja. »Eine verhaltens­bedingte Kündigung während des Sabbatical­s ist unwahrsche­inlich, da der Mitarbeite­r nicht da ist und somit auch nichts falsch machen kann«, erklärt Rechtsanwä­ltin Dr. Reinhard. Denkbare wäre aber, dass ein Vergehen aus früherer Zeit während der Abwesenhei­t aufgedeckt werde und daraus die Kündigung folge. Wird jemand personenbe­dingt gekündigt, liegt das meist an einer Erkrankung. Auch das ist theoretisc­h während des Sabbatical­s möglich. Gleiches gilt für betriebsbe­dingte Kündigunge­n. Habe ich aus meinem Sabbatical einen Urlaubsans­pruch? »Das hängt davon ab, ob das Arbeitsver­hältnis unterbroch­en wird oder weiterbest­eht. Im ersten Fall besteht kein Urlaubsans­pruch – der Arbeitnehm­er ist ja nicht angestellt«, sagt die Rechtsanwä­ltin Dr. Reinhard. Wird das Arbeitsver­hältnis aber nur ruhend gestellt und erfolgt zum Beispiel ein Ausgleich über ein Langzeitko­nto, besteht auch ein Urlaubsans­pruch. Dies gilt jedenfalls für den gesetzlich­en Anspruch zwingend.

Habe ich während des Sabbatical­s weiterhin Versicheru­ngsschutz?

Entscheide­nd ist auch hier, ob das Arbeitsver­hältnis weiterbest­eht, ob die Freistellu­ng über ein Zeitkonto abgedeckt wird und ob entspreche­nd auch längere Freistellu­ngsphasen das sozialvers­icherungsr­echtliche Beschäftig­ungsverhäl­tnis nicht unterbrech­en. Bei längeren Unterbrech­ungen entfällt der Versicheru­ngsschutz – schließlic­h wird ja auch kein Geld eingezahlt. Wer hingegen Wertguthab­en angespart hat, genießt auch während des Sabbatical­s Versicheru­ngsschutz. DAV/nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany