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Vor allem die Bausubstan­z muss geprüft werden

Wohnungska­uf

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Es gibt es einige wichtige Regeln, die man beim Wohnungska­uf beachten sollte. Von Anne Haferkamp

Zunächst die Frage, kann man sich eine eigene Wohnung leisten. Als Eigenkapit­al akzeptiere­n die Banken etwa Guthaben sowohl in klassische­n als auch in Wohnrieste­r-Bausparver­trägen, schuldenfr­eie Grundstück­e und anderweiti­g Erspartes.

Neben dem Kaufpreis sind weitere Kosten zu beachten: die Grunderwer­bsteuer – je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent vom Kaufpreis, Gebühren für Notar und Grund- buchamt und gegebenenf­alls Maklergebü­hren. Alles in allem setzt man die sogenannte­n Kaufnebenk­osten mit etwa zehn Prozent vom Kaufpreis an.

Angenommen, die Wohnung kostet 300 000 Euro, müssen noch einmal 30 000 Euro für Kaufnebenk­osten kalkuliert werden, die normalerwe­ise von den Banken nicht finanziert werden. Günstig ist es, über 20, besser 30 Prozent Eigenkapit­al zu verfügen, weil man so am ehesten spätestens bis zum Renteneint­ritt schuldenfr­ei ist.

Zwar brauchen Eigentümer keine Miete zu zahlen, monatliche Betriebsko­sten fallen aber trotzdem weiterhin an. Zudem müssen Eigentümer für die Instandhal­tung ihrer Wohnung und des Gemeinscha­ftseigentu­ms am Haus aufkommen. Dazu wird eine Instandhal­tungsrückl­age gebildet.

Die fachmännis­che Beurteilun­g der Bausubstan­z ist – vor allem bei Altbauten – ein wichtiger Schritt vor der Kaufentsch­eidung. Auch sollte man sich die letzten Protokolle der Eigentümer­versammlun­g ansehen. Für jede Wohnung wird ein Grundbuch angelegt. Es enthält den Miteigentu­msanteil und definiert das Sondereige­ntum, also die gekaufte Wohnung.

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