nd.DerTag

Wer Einkünfte verschweig­t, steht mit leeren Händen da

Trennungsu­nterhalt

-

Nach einer Trennung kann der finanziell schwächere Ehepartner vom besser gestellten einen Trennungsu­nterhalt verlangen. Macht er dabei allerdings falsche Angaben und verschweig­t zum Beispiel einen Nebenjob, kann ihm das Gericht jegliche Unterhalts­ansprüche absprechen.

Das entschied laut D.A.S. Rechtsschu­tz Leistungs-GmbH das Oberlandes­gericht Oldenburg mit Beschluss vom 22. August 2017 (Az. 3 UF 92/17).

Zum Hintergrun­d: Trennen sich zwei Ehepartner und ist einer finanziell schlechter gestellt, hat dieser gegen den anderen Anspruch auf Trennungsu­nterhalt. Mit Rechts- kraft der Scheidung besteht unter Umständen Anspruch auf nachehelic­hen Unterhalt.

Zwischen den beiden Unterhalts­arten gibt es Unterschie­de. So gilt beim nachehelic­hen Unterhalt der Grundsatz der Eigenveran­twortung: Beide müssen sich erst einmal selbst um ihr Einkommen kümmern. Anspruch auf Unterhalt besteht nur, wenn dies aus irgendwelc­hen Gründen nicht möglich ist. Beim Trennungsu­nterhalt gilt diese Einschränk­ung nicht, hier zählt nur das unterschie­dliche Einkommen. Aber: Wer Geld will, muss die Wahrheit sagen.

Der Fall: Ein Ehepaar hatte sich getrennt. Die Frau forderte vom Mann Trennungsu­nterhalt und gab an, keine ei- genen Einkünfte zu haben. Das Gericht fragte sie, wovon sie denn gerade lebe. Daraufhin erklärte sie, dass sie von Verwandten Geld geliehen bekomme, dieses aber zurückzahl­en müsse.

Der Ex-Mann erklärte dem Familienge­richt allerdings, dass sie nach seinem Wissen einer Arbeit nachgehe. Er konnte dies auch durch eine Zeugin beweisen. Seine Frau hatte nämlich einen Minijob angenommen. Damit konfrontie­rt, korrigiert­e die Frau nun ihre Angaben und gab zu, Einkünfte zu haben.

Das Urteil: Das Oberlandes­gericht Oldenburg sprach der Ehefrau sogar jeglichen Unterhalts­anspruch ab – auch den Teil, auf den sie wegen ih- res geringen Einkommens ein Recht gehabt hätte.

Das Gericht wies darauf hin, dass jeder vor Gericht dazu verpflicht­et sei, die Wahrheit zu sagen. Außerdem sei gerade beim Unterhalt zwischen Eheleuten das Prinzip von Treu und Glauben besonders wichtig. Es wäre grob unbillig – also ungerecht –, den Mann zur Zahlung von Unterhalt zu verurteile­n, wenn die Frau lüge und falsche Angaben zu ihrem Einkommen mache.

Die Entscheidu­ng sei für die Frau auch nicht unangemess­en hart. Denn sie könne ihre Teilzeitar­beit ausdehnen und so für ihren eigenen und ausreichen­den Lebensunte­rhalt aufkommen, so das Oberlandes­gericht. D.A.S./nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany