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Kann der Arbeitgebe­r meinen Wunschurla­ub ablehnen?

Irrtümer im Arbeitsrec­ht

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Gesetzlich­e Regelungen, tarifliche Bestimmung­en und Betriebsve­reinbarung­en – das Arbeitsrec­ht ist für Arbeitnehm­er nicht immer leicht zu durchschau­en. So halten sich mitunter hartnäckig manche Irrtümer über die Pflichten von Arbeitgebe­rn und die Rechte von Angestellt­en.

Dr. Martin Kupka und Atilla Graf von Stillfried von der Münchner Kanzlei Rechtsanwä­lte Kupka & Stillfried bringen Licht in gängige Streitfrag­en. So beispielsw­eise zum Streit um den Urlaub und der damit verbundene­n Frage, ob Arbeitgebe­r den Urlaubswün­schen ihrer Mitarbeite­r generell stattgeben müssen.

Arbeitnehm­er haben ein Recht auf Urlaub – allerdings nicht, wann immer sie möchten. »1948 erklärten die Vereinten Nationen den Anspruch auf Erholung und Freizeit zum allgemeine­n Menschenre­cht.

In Deutschlan­d sicherte das 1963 in Kraft getretene Bundesurla­ubsgesetz (BUrlG) jedem Arbeitnehm­er in jedem Kalenderja­hr Anspruch auf bezahlten Erholungsu­rlaub«, erläutert Martin Kupka, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in München. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Tage im Jahr. Häufig stockt der Arbeitgebe­r diesen gesetzli- chen Mindesturl­aub noch auf. In speziellen Branchen wie dem Baugewerbe gelten Zusatzrege­lungen, die in den Tarifvertr­ägen festgehalt­en sind.

Doch nicht jeder Urlaub muss genehmigt werden. »Grundsätzl­ich ist der Arbeitgebe­r dazu verpflicht­et, die Urlaubswün­sche seiner Arbeitnehm­er zu berücksich­tigen. Er kann jedoch auch Anträge ablehnen, wenn betrieblic­he Gründe vorliegen oder die Urlaubszei­ten der Kollegen dagegen sprechen«, erklärt der Münchner Arbeitsrec­htler Martin Kupka.

Möchten viele Beschäftig­te im gleichen Zeitraum Urlaub nehmen, muss der Arbeitgebe­r unter Berücksich­tigung sozialer Faktoren allerdings abwägen: Wer Kinder hat, die unter 14 Jahre alt sind oder der generellen Schulpflic­ht unterliege­n, wird während der Schulferie­n eher Urlaub bekommen als seine kinderlose­n Kollegen.

Wichtig zu wissen ist in punkto Urlaub auch: Jeder Arbeitnehm­er hat ein Recht darauf, mindestens zwölf Tage am Stück Urlaub zu nehmen. Aber: Ein Recht auf eine Selbstbeur­laubung gibt es natürlich nicht. Wenn ein Arbeitnehm­er meint, sein Urlaub sei zu Unrecht abgelehnt worden, muss er das erst von einem Gericht feststelle­n lassen. nd

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