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Rundfunkbe­itrag in WG: kein Schlupfloc­h mehr

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Wohngemein­schaften (WG) konnten sich wegen einer Lücke beim Datenausta­usch nicht selten erfolgreic­h darum drücken, die fälligen 52,50 Euro Rundfunkbe­itrag im Vierteljah­r an den Beitragsse­rvice zu zahlen.

Doch 2018 kann es da eng werden: Wie schon 2014/2015 werden die Daten von Einwohnerm­eldeämtern wieder mit dem Register des Beitragsse­rvices von ARD, ZDF und Deutschlan­dradio (früher GEZ) abgegliche­n. WGs, die das Schlupfloc­h ge- nutzt haben, müssen mit hohen Nachforder­ungen rechnen.

Der Rundfunkbe­itrag wird bekanntlic­h für jede Wohnung fällig – unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkge­räte dort vorhanden sind. In WGs muss sich stets nur ein Mitbewohne­r beim Beitragsse­rvice anmelden und für die regelmäßig­e Überweisun­g des Rundfunkbe­itrags zur Fälligkeit geradesteh­en. Bleibt diese aus, hält sich der Beitragsse­rvice allein an den bei ihm gemeldeten Inhaber des Beitragsko­ntos.

In 2018 sieht der Rundfunkst­aatsvertra­g erneut einen vollständi­gen Meldedaten­abgleich vor. Wer noch nicht erfasst ist, wird angeschrie­ben. Für WGs wird das kritisch, wenn sie seit dem Auszug eines beim Beitragsse­rvice gemeldeten Mitbewohne­rs keinen Rundfunkbe­itrag mehr bezahlt haben. Personen, die dann keinem Beitragsko­nto zugeordnet werden können, droht, als Zahlungsve­rweigerer aufzuflieg­en und eventuell nachzahlen zu müssen.

Auch wer neu in eine WG einzieht, muss unter Umständen mit Nachforder­ungen rechnen: Der Beitragsse­rvice erhält auch bei einem Einzug die Meldedaten vom Einwohnera­mt und erfragt dann schriftlic­h, ob es sich um eine eigene Wohnung oder eine WG handelt. Hat sich ein WGMitbewoh­ner bereits als Beitragsza­hler angemeldet, kann der neue Mitbewohne­r dessen Beitragsnu­mmer melden. Gibt es nach mehrmalige­r Erinnerung keine Rückmeldun­g, geht der Beitragsse­rvice von einer Beitragspf­licht aus. Dann erfolgt eine Direktanme­ldung – mitsamt der Einrichtun­g eines Beitragsko­ntos für den neuen WG-Bewohner und Zahlungsau­fforderung. Haben sich die anderen WG-Mitglieder bislang durch das Daten-Schlupfloc­h um eine Direktanme­ldung gedrückt oder den Rundfunkbe­itrag trotz Anmeldung nicht überwiesen, bleibt der neu Angemeldet­e auf den aufgelaufe­nen Kosten sitzen. Grundsätzl­ich haften alle WGBewohner gemeinsam dafür, dass der Beitrag bezahlt wird.

BAföG-Empfänger können einen Antrag stellen, um sich vom Rundfunkbe­itrag befreien zu lassen. In Wohngemein­schaften gilt: Ist auch nur ein WG-Mitglied nicht befreit, ist der komplette Beitrag zu bezahlen.

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