Rundfunkbeitrag in WG: kein Schlupfloch mehr
Wohngemeinschaften (WG) konnten sich wegen einer Lücke beim Datenaustausch nicht selten erfolgreich darum drücken, die fälligen 52,50 Euro Rundfunkbeitrag im Vierteljahr an den Beitragsservice zu zahlen.
Doch 2018 kann es da eng werden: Wie schon 2014/2015 werden die Daten von Einwohnermeldeämtern wieder mit dem Register des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) abgeglichen. WGs, die das Schlupfloch ge- nutzt haben, müssen mit hohen Nachforderungen rechnen.
Der Rundfunkbeitrag wird bekanntlich für jede Wohnung fällig – unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. In WGs muss sich stets nur ein Mitbewohner beim Beitragsservice anmelden und für die regelmäßige Überweisung des Rundfunkbeitrags zur Fälligkeit geradestehen. Bleibt diese aus, hält sich der Beitragsservice allein an den bei ihm gemeldeten Inhaber des Beitragskontos.
In 2018 sieht der Rundfunkstaatsvertrag erneut einen vollständigen Meldedatenabgleich vor. Wer noch nicht erfasst ist, wird angeschrieben. Für WGs wird das kritisch, wenn sie seit dem Auszug eines beim Beitragsservice gemeldeten Mitbewohners keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlt haben. Personen, die dann keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, droht, als Zahlungsverweigerer aufzufliegen und eventuell nachzahlen zu müssen.
Auch wer neu in eine WG einzieht, muss unter Umständen mit Nachforderungen rechnen: Der Beitragsservice erhält auch bei einem Einzug die Meldedaten vom Einwohneramt und erfragt dann schriftlich, ob es sich um eine eigene Wohnung oder eine WG handelt. Hat sich ein WGMitbewohner bereits als Beitragszahler angemeldet, kann der neue Mitbewohner dessen Beitragsnummer melden. Gibt es nach mehrmaliger Erinnerung keine Rückmeldung, geht der Beitragsservice von einer Beitragspflicht aus. Dann erfolgt eine Direktanmeldung – mitsamt der Einrichtung eines Beitragskontos für den neuen WG-Bewohner und Zahlungsaufforderung. Haben sich die anderen WG-Mitglieder bislang durch das Daten-Schlupfloch um eine Direktanmeldung gedrückt oder den Rundfunkbeitrag trotz Anmeldung nicht überwiesen, bleibt der neu Angemeldete auf den aufgelaufenen Kosten sitzen. Grundsätzlich haften alle WGBewohner gemeinsam dafür, dass der Beitrag bezahlt wird.
BAföG-Empfänger können einen Antrag stellen, um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. In Wohngemeinschaften gilt: Ist auch nur ein WG-Mitglied nicht befreit, ist der komplette Beitrag zu bezahlen.