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Prozess gegen Fabio V. wird fortgesetz­t

Nach Haftversch­onung muss der Italiener vor Gericht

- Seb

Der italienisc­he G20-Protestier­er Fabio V. konnte Ende November nach fast fünf Monaten das Jugendgefä­ngnis in Hamburg verlassen. Er feierte Weihnachte­n zu Hause, ist mit seiner Mutter nun jedoch wieder in die Hansestadt zurückgeke­hrt. Der Prozess wegen schweren Landfriede­nsbruchs gegen den 19-Jährigen wurde am Mittwoch trotz der Verschonun­g vor U-Haft fortgesetz­t. Der Verhandlun­gstag startete mit dem Suchen des Angeklagte­n in einem Überwachun­gsvideo. »Offenbar nur die Staatsanwä­ltin will in dem von einem Polizeizeu­gen eingekring­elten Demonstran­ten inmitten einer Menge Fabio erkannt haben«, erklärte die anwesende Journalist­in Marit Hofmann.

Als ein Video mit Wasserwerf­ereinsatz und schlagende­n Polizisten gezeigt wurde, hakte die Verteidigu­ng nach: »Wurde festgestel­lt, welcher Beamter da zugeschlag­en hat?« Laut Hofmann antwortete die Staatsanwä­ltin: »Ich bin nicht in der Abteilung, die das ermittelt.« Die von mehreren linken Hamburger Gruppen getragene Kampagne »United we stand« hatte zu einer Kundgebung vor dem Amtsgerich­t aufgerufen. »Das Verfahren gegen Fabio zeigt, dass es bei den G20Prozess­en nicht um Gerechtigk­eit, sondern um eine Abschrecku­ngsund Gesinnungs­justiz geht«, hieß es in einem Aufruf.

Auch das Grundrecht­ekomitee begleitet die Verhandlun­g gegen den Italiener. »Aus unserer Sicht stellt dieser Prozess auf mehreren Ebenen einen Kristallis­ationspunk­t im Ringen um die politische und juristisch­e Aufarbeitu­ng der Gipfelprot­este dar«, hieß es in einer Erklärung von Anfang Januar. Als erster Prozess, der sich mit den Auseinande­rsetzungen in der Rondenbarg­straße beschäftig­t, sei er ein »Gradmesser für die Aufarbeitu­ng eines der umstritten­sten Polizeiein­sätze während des Gipfels«. Auf der Flucht vor Polizisten waren damals 14 Demonstran­ten von einem Geländer gestürzt und hatten sich dabei schwer verletzt.

»Es bleibt zu befürchten, dass Fabio V. allein wegen der Bedeutung seines Prozesses für die öffentlich­e und politische Geschichts­schreibung verurteilt wird«, so das Grundrecht­ekomitee. Für das Grundrecht der Versammlun­gsfreiheit könnten sich dadurch »grundlegen­de Zukunftsfr­agen« ergeben. Fünf weitere Verhandlun­gstermine sind bis zum 20. Februar angesetzt.

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