Spotify liebäugelt mit Börsengang
Weltweit führender Musikstreamingdienst will aufs Parkett – Hindernis könnte Klage eines Musikverlags sein
Laut Medienberichten hat das Internetunternehmen Spotify eine Erlaubnis zum Börsengang in New York beantragt. Es soll um eine Direktnotierung in der ersten Jahreshälfte 2018 gehen. Der 2008 lancierte schwedische Online-Musikstreamingdienst Spotify wächst, dass sich die Balken biegen. Die einen feiern ihn als digitalen Retter der kriselnden Musikbranche. Andere kritisieren das Betreiberunternehmen Spotify AB, weil es Urheberrechte teilweise nicht respektieren und Künstlern zu wenig auszahlen soll.
Nun mehren sich die Zeichen für einen Börsengang. Spotify soll im Dezember bei der US-Börsenaufsicht SEC einen vertraulichen Antrag auf Börsenzulassung an der New Yorker Wertpapierbörse (NYSE) gestellt haben. Dies berichten die Internetseite Axion, das »Wall Street Journal« und die »Financial Times« übereinstimmend.
Dabei soll das Unternehmen eine Direktplatzierung anstreben. Das ist ein durchaus ungewöhnlicher Weg. Bestehende Firmenanteile würden damit ohne das übliche Preisbildungsverfahren direkt an der Börse angeboten werden, und ohne dass Spotify durch eine Aktienneuemission frisches Kapital hereinholt. Laut der »Financial Times« sei der Grund dafür, dass das Unternehmen mit seinen rund 2000 Mitarbeitern zum jetzigen Zeitpunkt kein zusätzliches Kapital benötigt. Allerdings können neue Aktien zu einem späteren Zeit- punkt ausgegeben werden. Laut den Berichten sei mit dem direkten Börsengang schon im März oder April 2018 zu rechnen.
Von der Stockholmer Zentrale wurden die Medienangaben bislang nicht kommentiert, also auch nicht dementiert. Noch im Sommer vergangenen Jahres hatte Spotify-Gründer Martin Lorentzon dem öffentlichrechtlichen Radio Schweden gesagt, Gerüchte zu einem Börsengang seien »völlig aus der Luft gegriffen«.
Im Frühjahr 2017 wurde der Börsenwert von Spotify auf zehn Milliarden Dollar (8,3 Milliarden Euro) taxiert. Laut Analysten könnte der wegen der steigenden Kundenschar inzwischen bei 20 Milliarden Dollar liegen. Auch deshalb wird schon länger über einen Börsengang spekuliert. Als Hindernis könnte sich indes die fast zeitgleich mit dem Antrag zum Börsengang im Dezember eingereichte Klage des Musikverlags Wixen Music Publishing entpuppen. Vor dem Bundesgericht in Kalifornien wirft der Verlag Spotify vor, Tausende Songs unerlaubt benutzt zu haben, und fordert Schadenersatz von mindestens 1,6 Milliarden Dollar.
Spotify ist mit großem Abstand zur Konkurrenz Marktführer im Musikstreaminggeschäft. Privaten Nutzern stehen in der Bezahlversion für rund zehn Euro im Monat circa 30 Millionen Lieder zur Verfügung. Laut eigenen Angaben vom Donnerstag hat Spotify weltweit mittlerweile 70 Millionen zahlende Abonnenten. Die eingerechnet, die das kostenlose Angebot des Dienstes nutzen, belaufe sich die Zahl der Nutzer auf 140 Millionen Menschen. Damit blieb die Zahl insgesamt seit der vorherigen Mitteilung im Sommer 2017 gleich – die Zahl der zahlenden Abonnenten stieg aber um zehn Millionen. Musik kann über Computer oder Smartphones gehört oder zum Offlinegebrauch heruntergeladen werden. Konkurrent Apple Music hatte im September über 30 Millionen zahlende Nutzer.
Spotify macht allerdings keine Gewinne. Im Juni 2017 wies Spotify für das Geschäftsjahr 2016/17 eine Umsatzsteigerung zum Vorjahr um 52 Prozent auf 2,9 Milliarden Euro aus. Allerdings steigerte sich der Verlust um 133 Prozent auf 539 Millionen Euro. Dies meldete die schwedische Zeitung »Dagens Industri« unter Berufung auf das von Spotify in Luxemburg ausgewiesene Geschäftsresultat.
Allerdings könnte es dem Unternehmen besser gehen, als diese Zahlen vermuten lassen. Aus einem anderen Dokument, das Spotify laut der Zeitung »Computer Sweden« im Luxemburger Firmenregistrierungsamt eingereicht hat, gehören den weltgrößten Plattenfirmen zusammen 18 Prozent von Spotify. Und diese haben ihre Gewinne durch das Streaming deutlich erhöhen können. Sollten diese Angaben zur Eigentümerstruktur stimmen, sind Spotifys unternehmerische Muskeln deutlich größer, als es die Bilanz ausweist.