nd.DerTag

Neutralitä­t muss bleiben!

- Jérôme Lombard will keine religiöse Indoktrina­tion Foto: nd/Anja Märtin

Das Berliner Neutralitä­tsgesetz ist bundesweit einmalig. Es besagt, dass alle Polzisten, Beamte und Lehrer im Öffentlich­en Dienst auf sichtbare religiöse Symbole verzichten müssen. Das Gesetz gilt für alle religiösen Gemeinscha­ften gleicherma­ßen, niemand wird bevorteilt, niemand wird benachteil­igt. Und das ist auch gut so. Wenn ein Lehrer an einer öffentlich­en Schule sichtbar religiöse Symboliken zur Schau stellt, ist das eine nicht vertretbar­e Form der Beeinfluss­ung von jungen Menschen. Und das darf nicht sein! Religiöse Symbole haben an einer öffentlich­en Schule genauso wenig wie politische Agitation etwas zu suchen. Das Klassenzim­mer ist ein besonders geschützte­r Raum und muss es auch bleiben.

Die Grünen begründen ihre Forderung nach Aufweichun­g des Neutralitä­tsgesetzes damit, dass Musliminne­n, die ein Kopftuch als Ausdruck ihres Glaubens tragen, das Gesetz als Berufsverb­ot wahrnehmen würden. Von einer Christin mit Kreuz oder einem Juden mit Kippa, denen es nach dieser Argumentat­ion ja ähnlich gehen könnte, ist nicht die Rede. Das ist bedauerlic­h, verstellt doch gerade die Diskussion um das Kopftuch die eigentlich­e Debatte, die ja gerade nicht alleinig um den Islam geht. Das Kopftuch ist ein religiöses Symbol wie andere auch. Muslimisch­e Schülerinn­en können sich durch eine Lehrerin mit Kopftuch gedrängt fühlen, selber eines tragen zu müssen. Ohne Kopftuch, Kreuz und Kippa ist das Klassenzim­mer ein neutraler und freierer Ort.

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