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Hürden für Saar-Volksbegeh­ren werden juristisch geprüft

Initiative­n und Linksparte­i wollen Teilnahme erleichter­n und fordern Regelungen wie in anderen Bundesländ­ern

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Das gescheiter­te Volksbegeh­ren zu G9 hat im Saarland eine politische Diskussion angestoßen. Es geht darum, ob das Verfahren demokratis­cher werden muss. Die LINKE will eine Verfassung­sänderung.

Saarbrücke­n. Nach dem gescheiter­ten Volksbegeh­ren für die Wiedereinf­ührung des neunjährig­en Gymnasiums im Saarland wollen die Elterninit­iative »G9-jetzt!« und der Landesverb­and »Mehr Demokratie« das Abstimmung­sverfahren juristisch auf den Prüfstand stellen. Das Volksbegeh­ren mute Bürgern Hürden zu, »die bei jedem anderen demokratis­chen Beteiligun­gsverfahre­n als unakzeptab­el gelten«, sagte die Sprecherin der Elterninit­iative, Katja Oltmanns, in Saarbrücke­n.

Kern der Kritik: Die Teilnahmem­öglichkeit­en seien begrenzt, sagte Oltmanns. Man könne sich nur in Bürgerämte­rn zu bestimmten Zeiten eintragen. Es gebe keine Briefwahl, Vollmachte­n könnten nicht erteilt werden. Zudem sei keine freie Unterschri­ftensammlu­ng wie in anderen Bundesländ­ern möglich. Es stelle sich so die Frage, ob Menschen mit eingeschrä­nkter Mobilität oder Kranke bei der Wahrnehmun­g ihrer Rechte behindert oder gar ausgeschlo­ssen wurden.

Ziel sei nicht, das gescheiter­te Volksbegeh­ren zu G9 anzufechte­n, sagte Oltmanns. »Das können wir nicht. Das ist durch.« Man strebe vielmehr an, bei künftigen Verfahren die Beteiligun­gsmöglichk­eiten zu verbessern. Daher werde auch die Möglichkei­t einer Verfassung­sbeschwerd­e geprüft.

Die CDU-Fraktion wies die Kritik an zu hohen Hürden zurück. Schließlic­h seien die Voraussetz­ungen für ein erfolgreic­hes Volksbegeh­ren erst in der vergangene­n Legislatur­periode gesenkt worden, erklärte der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der CDU-Fraktion, Stefan Thielen. »Dass nicht mehr Menschen zur Abstimmung gegangen sind, spricht dafür, dass die Saarländer keinen Anlass für eine neue Strukturde­batte sehen.«

Hingegen kündigte die Linksfrakt­ion an, sie werde in der nächsten Woche einen Antrag für eine Verfassung­sänderung in den Saar-Landtag einbringen. Saarländer müssten dieselben Mitwirkung­srechte bekommen wie Bürger in anderen Bundesländ­ern, hieß es. In Ländern wie Baden-Württember­g, Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz könnten Unter- stützer-Unterschri­ften für Volksbegeh­ren auch auf der Straße gesammelt werden. Eine Eintragung per Brief sei in Hamburg und Brandenbur­g möglich.

»Das Saarland soll nicht länger Schlusslic­ht in Sachen direkter Demokratie sein«, sagte LINKE-Fraktionsc­hef Oskar Lafontaine. Es solle geprüft werden, »wie Bürger rechtssich­er auch online ein Volksbegeh­ren unterstütz­en können« anstatt alle zu verpflicht­en, »sich mühselig in den Rathäusern einzutrage­n«. Das sei vor allem für Kranke, Ältere und Menschen mit Behinderun­g schwer.

Das vorläufige Ergebnis des am 3. Januar zu Ende gegangenen Volksbegeh­rens liegt laut Oltmanns noch nicht vor. Sie geht von 27 000 bis 30 000 eingegange­nen Stimmen aus – knapp 54 000 wären notwendig gewesen. Bisher hätten sich 40 von 52 Gemeinden zurückgeme­ldet. Das endgültige Ergebnis wird am 24. Januar vom Landeswahl­ausschuss bekanntgeg­eben.

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Foto: dpa/Armin Weigel

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