Die ab 1. Januar 2018 geltenden neuen Hartz-IV-Regelsätze
Im letzten nd-ratgeber des Jahres 2017 am 27. Dezember hatten wir umfassend über die Änderungen im Jahr 2018 informiert und dabei auch auf die nur geringfügig steigenden Hartz-IV-Regelsätze hingewiesen.
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB) II bezieht, bekommt ab 1. Januar 2018 mehr Geld. Die nebenstehende obere Tabelle gibt detailliert Auskunft über die seit Jahresbeginn geltenden monatlichen Regelsätze in den unterschiedlichen Stufen. Die untere Tabelle gibt Aufschluss darüber, wie viel Geld wofür in den neuen Hartz-IVSätzen enthalten ist.
Die umstrittenen Regelsätze werden bekanntlich anhand der Entwicklung von Löhnen und Preisen jährlich fortgeschrieben. Die Anpassung liegt nicht im Ermessen der Bundesregierung, sondern folgt einer gesetzlichen Vorgabe. Dabei werden die Lohnentwicklung mit 30 Prozent und die Preisentwicklung mit 70 Prozent berücksichtigt. Die Anpassung erfolgt jeweils zu Beginn eines Jahres. Zuletzt waren die Regelsätze im Januar 2017 angehoben worden.
Doch die auch 2018 nur geringfügige Erhöhung der Regelsätze stößt auf heftige Kritik. »Zwei Euro mehr Kindergeld und drei bis fünf Euro Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz IV-Bezug sind ein schlechter Witz. Mit diesen kümmerlichen Beträgen kann die Kinderarmutsquote in Deutschland nicht gesenkt werden. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen«, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Bei Kindern im Hartz IVBezug kommt die Kindergelderhöhung gar nicht erst an. Diese Gerechtigkeitslücken müsse geschlossen werden. Dafür muss das System grundsätzlich überdacht werden. Bei den Hartz IV-Regelsätzen sei dringend eine komplette Neuberechnung erforderlich. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen. Sie entsprächen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich mache, so Krüger. dpa/nd