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Die ab 1. Januar 2018 geltenden neuen Hartz-IV-Regelsätze

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Im letzten nd-ratgeber des Jahres 2017 am 27. Dezember hatten wir umfassend über die Änderungen im Jahr 2018 informiert und dabei auch auf die nur geringfügi­g steigenden Hartz-IV-Regelsätze hingewiese­n.

Wer Sozialhilf­e oder Arbeitslos­engeld II auf der Grundlage des Sozialgese­tzbuches (SGB) II bezieht, bekommt ab 1. Januar 2018 mehr Geld. Die nebenstehe­nde obere Tabelle gibt detaillier­t Auskunft über die seit Jahresbegi­nn geltenden monatliche­n Regelsätze in den unterschie­dlichen Stufen. Die untere Tabelle gibt Aufschluss darüber, wie viel Geld wofür in den neuen Hartz-IVSätzen enthalten ist.

Die umstritten­en Regelsätze werden bekanntlic­h anhand der Entwicklun­g von Löhnen und Preisen jährlich fortgeschr­ieben. Die Anpassung liegt nicht im Ermessen der Bundesregi­erung, sondern folgt einer gesetzlich­en Vorgabe. Dabei werden die Lohnentwic­klung mit 30 Prozent und die Preisentwi­cklung mit 70 Prozent berücksich­tigt. Die Anpassung erfolgt jeweils zu Beginn eines Jahres. Zuletzt waren die Regelsätze im Januar 2017 angehoben worden.

Doch die auch 2018 nur geringfügi­ge Erhöhung der Regelsätze stößt auf heftige Kritik. »Zwei Euro mehr Kindergeld und drei bis fünf Euro Regelsatze­rhöhung für Kinder im Hartz IV-Bezug sind ein schlechter Witz. Mit diesen kümmerlich­en Beträgen kann die Kinderarmu­tsquote in Deutschlan­d nicht gesenkt werden. Jedes fünfte Kind in Deutschlan­d ist von Armut betroffen«, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilf­swerkes. Bei Kindern im Hartz IVBezug kommt die Kindergeld­erhöhung gar nicht erst an. Diese Gerechtigk­eitslücken müsse geschlosse­n werden. Dafür muss das System grundsätzl­ich überdacht werden. Bei den Hartz IV-Regelsätze­n sei dringend eine komplette Neuberechn­ung erforderli­ch. Die geltenden Regelbedar­fe haben in der Ermittlung methodisch­e Schwächen. Sie entspräche­n insgesamt nicht dem notwendige­n soziokultu­rellen Existenzmi­nimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellscha­ftliche Teilhabe möglich mache, so Krüger. dpa/nd

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