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Stromkoste­n im Schnitt 158 Euro über Regelsatz

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Der Hartz-IV-Satz deckt die Stromkoste­n nicht ab. Selbst die Erhöhung der Bezüge ab 2018 reicht dafür nicht aus. Empfänger von Hartz IV zahlen durchschni­ttlich 158 Euro pro Jahr mehr für Strom als der Regelsatz dafür vorsieht.

Ein Singlehaus­halt zahlt für 2000 kWh Strom durchschni­ttlich 690 Euro pro Jahr (Stand Oktober 2017). Im ALG-II-Regelsatz ist jedoch für Wohnen, Energie und Wohninstan­dhaltung maximal ein Betrag von 532 Euro vorgesehen.

In Mecklenbur­g-Vorpommern ist die Kostenlück­e am größten Am stärksten von der Differenz zwischen Strompreis und dem Regelsatz betroffen sind HartzIV-Empfänger in Mecklenbur­gVorpommer­n. Sie zahlen jährlich 237 Euro mehr für Strom als die Regelleist­ung vorsieht. Am geringsten ist die Lücke in Bremen. Dort beträgt sie trotzdem noch 86 Euro jährlich.

Insgesamt ist die Kostenlück­e in den ostdeutsch­en Bundesländ­ern mit 192 Euro pro Jahr deutlich größer als in den westdeutsc­hen (143 Euro pro Jahr). Ostdeutsch­e Hartz-IV-Bezieher müssen damit jährlich 49 Euro mehr in anderen Bereichen einsparen als westdeutsc­he.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Wohnen (ohne Miete), Energie und Wohninstan­dhaltung beträgt 8,36 Prozent (417 Euro pro Jahr). Bei dezentrale­r Warmwasser­erzeugung liegt der Mehrbedarf bei 2,3 Prozent (115 Euro pro Jahr). dpa/nd

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