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Bankgebühr­en unter der Lupe

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Bei Neuverträg­en sind Negativzin­sen für Kleinspare­r durchaus möglich.

Immer wieder versuchen Verbrauche­rzentralen, die Rechte von Kunden einzuklage­n. Ein Dorn im Auge sind dabei vor allem Bankgebühr­en. In zwei aktuellen Fällen nahmen Gerichte nun die Bankgebühr­en zweier Kreditinst­itute unter die Lupe.

Wie die telefonisc­he Rechtsbera­tung der Deutschen Anwaltshot­line D-AH (www.deutsche-anwaltshot­line.de) berichtet, hielt die Verbrauche­rzen-trale Baden-Württember­g die Negativzin­sen der Volksbank Reutlingen für unzulässig. Der Anwalt der Bank berief sich vor dem Landgerich­t Tübingen darauf, dass jeder Kontoinhab­er bei Vertragsab­schluss über die Konditione­n informiert werde. Stimmt der Kunde den variablen Zinsen also zu, müsse er damit rechnen, dass diese auch ins Minus gehen könnten.

Die Richter stimmten dem zu und erklärten die Negativzin­sen zumindest bei Neuverträg­en für unbedenkli­ch. »Lediglich bei bestehende­n Altverträg­en kann es zu rechtliche­n Problemen kommen. Immerhin fehlt in diesem Fall das bewusste Einverstän­dnis der Sparer«, erklärt Rechtsanwä­ltin Antje Lützenberg­er. Das Urteil soll im Januar 2018 fallen. Die Richter verwiesen schon jetzt darauf, dass der Fall das Potenzial habe, vor dem Bundesgeri­chtshof zu landen.

Explizit gegen die Bank stellte sich das Landgerich­t Karlsruhe. Dieses entschied, dass ein Entgelt von 7,50 Euro für die Einzahlung von Bargeld klar zu hoch sei. Immerhin dürfe das vereinbart­e Entgelt, das der Erfüllung vertraglic­her Pflichten dient, die tatsächlic­hen Kosten nicht übersteige­n. D-AH/nd

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