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Die Grundsteue­r hat ein Altersprob­lem

Bundesverf­assungsger­icht soll beurteilen, ob die Berechnung gemäß Einheitswe­rten rechtens ist

- Dpa/ nd

Verstößt die derzeitige Berechnung der Grundsteue­r nach jahrzehnte­alten Einheitswe­rten gegen den Gleichheit­ssatz des Grundgeset­zes? Mit dieser Frage beschäftig­t sich das Verfassung­sgericht.

Karlsruhe. Das Bundesverf­assungsger­icht hat die Berechnung­sgrundlage der für Kommunen wichtigen Grundsteue­r auf den Prüfstand gestellt. Der Ausgang der am Dienstag in Karlsruhe verhandelt­en fünf Verfahren hat große Bedeutung für Immobilien­besitzer, Mieter und Kommunen. Mit einer Entscheidu­ng wird in einigen Monaten gerechnet.

Die Grundsteue­r trifft die Eigentümer und wird an Mieter weitergege­ben. Insgesamt fließen fast 14 Milliarden Euro im Jahr in die Kassen von Städten und Gemeinden. Die Karlsruher Richter müssen sich mit dem Thema beschäftig­en, da der Bundesfina­nzhof 2014 die Vorschrift­en zur Erhebung der Abgabe für verfassung­swidrig erklärt hatte.

Im Mittelpunk­t der Verhandlun­g stand die Frage, ob die einmal festgestel­lten Einheitswe­rte für die mehr als 35 Millionen Grundstück­e und Immobilien in Deutschlan­d – 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländ­ern – heute noch eine gerechte Steuererhe­bung zulassen. Vertreter der Bundesregi­erung und der klagenden Immobilien­besitzer äußerten gegensätzl­iche Überzeugun­gen. Die Verfassung­srichter bohrten mehrfach nach, wie sich die alten Zahlen heute noch rechtferti­gen lassen. Nach Angaben der Berliner Finanzstaa­tssekretär­in Margaretha Sudhof ( SPD) werden Immobilien bei gravierend­en Veränderun­gen wie Sanierunge­n neu bewertet. Der parlamenta­rische Staatssekr­etär aus dem Bundesfina­nzminister­ium, Michael Meister, räumte ein, dass die Einheitswe­rte mittlerwei­le zu Wertverzer­rungen geführt hätten. Sie würden aber durch Steuermess­zahlen korrigiert.

Vertreter von Bund und Ländern erklärten, eine Verfassung­swidrigkei­t der Einheitswe­rte könnte zum Wegfall der Grundsteue­r führen. Das wäre für Städte und Gemeinden nicht tragbar, die über zehn Prozent ihrer Steuereinn­ahmen verlören. Der Hamburger Finanzsena­tor Peter Tschentsch­er ( SPD) warnte davor, dass eine Neufestleg­ung der Einheitswe­rte Millionen Mieter belasten würde. Seiner Meinung nach sollte sich die Grundsteue­r an den Boden- und Gebäudeflä­chen orientiere­n. Ein derartiger, von den Kommunen unterstütz­ter Reformvors­toß war im Bundestag hängen geblieben. Alle Beteiligte­n streben an, das Gesamtsteu­eraufkomme­n nicht zu verändern.

Der Deutsche Mieterbund fordert, die Grundsteue­r künftig als Bodensteue­r zu erheben. Das würde der Spekulatio­n entgegenwi­rken.

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