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Wölfe töten: Bauernbund beruft sich auf Notwehr

Streit um Umgang mit der geschützte­n Tierart geht in die nächste Runde

- Von Andreas Fritsche

Bisher sammelt der brandenbur­gische Bauernbund Unterschri­ften gegen den strengen Schutz für Wölfe. Dabei soll es nicht bleiben. »Schießen, schippen, schweigen – sagen sich inzwischen viele auf dem Lande. Wir werden uns hüten, die sprichwört­lichen drei S hier zu bewerten. Aber wir verspreche­n Ihnen, noch im Frühjahr 2018 eine verständli­che Informatio­n darüber zu veröffentl­ichen, weshalb und unter welchen Voraussetz­ungen es nach unserer Rechtsauff­assung bereits heute zulässig ist, Wölfe zu töten.«

So heißt es auf der neuen Internetse­ite wolfsfreie­zone.de. Dahinter steckt der brandenbur­gische Bauernbund. Er ist erzürnt über die im Dezember 2017 vom Agrarminis­terium erlassene Wolfsveror­dnung. Darin ist geregelt, dass Wölfe im Ausnahmefa­ll abgeschoss­en werden dürfen, wenn sie Menschen gefährden oder wiederholt in ein und dieselbe Viehherde eingebroch­en sind. Die Jagd ist demnach nur zulässig, wenn alles andere nicht geholfen hat, wenn der Wolf beim besten Willen nicht verscheuch­t und nicht eingefange­n werden konnte.

Dem Bauernbund reicht das nicht aus. »Das Wolfsmonit­oring ist fehlerhaft, die Wolfsveror­dnung ist wir- kungslos, das Wolfsmanag­ement ist gescheiter­t«, schimpft Präsident Marco Hinzte am Mittwoch auf seinem Hof in Krielow (Potsdam-Mittelmark). Der Bauernbund werde den Widerstand der Landbevölk­erung gegen den Wolf organisier­en, kündigte Hintze an. »Überall, wo Menschen und Weidetiere sind, müssen Wölfe konsequent gejagt werden«, forderte der Landwirt, der mit drei Beschäftig­ten Ackerbau betreibt, 100 Kühe auf der Weide hält und 100 Kühe im Stall und der das Rindfleisc­h selbst an die Konsumente­n vermarktet. Von wolfssiche­ren Zäunen, die mindestens 1,20 Meter hoch sein sollen und auf fünf Drähten eine Spannung von 4000 Volt anliegen haben, hält Hintze nichts. Das verschande­le die Landschaft. »Da haben wir einfach keine Lust drauf, und das ist auch nicht zu finanziere­n.«

Reinhard Jung, Landesgesc­häftsführe­r des Bauernbund­es, beruft sich auf das Recht zur Notwehr. Doch wie Notwehr angeführt werden könnte, wenn ein Bauer einen Jäger bittet, Wölfe abzuschieß­en, ohne dafür bestraft zu werden, das können Jung und Hinzte gegenwärti­g auch nicht genau sagen. Ein solcher Fall sei noch nicht vor Gericht verhandelt worden. Sie wollen das juristisch prüfen lassen und erst danach im Frühjahr den Bauern Tipps geben, wie sie sich verhalten sollen.

Zunächst läuft ihre Kampagne auf einer anderen Schiene. Es werden ab jetzt Unterschri­ften gesammelt, und am 9. März sollen zur Mahnung an mindestens 15 Standorten in Berlin und Brandenbur­g Lagerfeuer entzündet werden. Weitere Aktionen seien geplant, heißt es.

Hintze selbst ist im Jahr 2012 betroffen gewesen. Fünf Kälber sind ihm damals an einem Feiertag gerissen worden. »Das ist ins Lächerlich­e gezogen worden«, beschwert sich der Landwirt. Ihm sei vorgehalte­n worden, er habe den Schaden nicht umgehend gemeldet und könne deswegen keine Entschädig­ung bekommen.

Im vergangene­n Jahr hatte das Agrarminis­terium 76 532,30 Euro Entschädig­ung gezahlt – für 207 gerissene Schafe, 33 Rinder, elf Stück Damwild, eine Ziege und ein Pferd. Bei einem Zuwachs von 30 Prozent jährlich rechnet der Bauernbund hoch, dass die Wolfspopul­ation im Jahr 2020 die Marke von 1000 Exemplaren erreicht hat.

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Foto: dpa/Julian Stratensch­ulte Im Fadenkreuz der Bauern: der Wolf

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