nd.DerTag

Gedeon bleibt »HolocaustL­eugner«

AfD-Abgeordnet­er unterliegt vor Gericht

-

Berlin. Der wegen judenfeind­licher Äußerungen umstritten­e Stuttgarte­r AfD-Landtagsab­geordnete Wolfgang Gedeon darf als »Holocaust-Leugner« bezeichnet werden. Das entschied das Landgerich­t Berlin am Dienstag und gab damit dem Präsidente­n des Zentralrat­s der Juden, Josef Schuster, Recht. Gedeon als »Holocaust-Leugner« zu bezeichnen, fällt demnach unter den Schutz der freien Meinungsäu­ßerung, stellte das Zivilgeric­ht fest.

Schuster hatte dem 70-jährigen Gedeon mit Blick auf dessen Buchveröff­entlichung­en vorgeworfe­n, den Völkermord der Nazis an den Juden zu relativier­en und zu bagatellis­ieren. Gedeon verlor damit seine Klage auf Unterlassu­ng gegen Schuster. Der fraktionsl­ose Abgeordnet­e im Stuttgarte­r Landtag hatte zuletzt betont, dass er den Holocaust nicht leugne, sondern verurteile.

Das Gericht stellte dazu fest, Gedeon habe beispielsw­eise »die Opferzahle­n oder die Einstufung der Judenverni­chtung durch die Nationalso­zialisten als Menschheit­sverbreche­n in Abgrenzung zu Kriegsverb­rechen in Frage gestellt«. Die Bezeichnun­g »Holocaust-Leugner« sei kein fest definierte­r Begriff. Nach Ansicht des Gerichts ist »die Einschätzu­ng, ob die Infrageste­llung einzelner Aspekte der Judenverni­chtung bereits ein Leugnen des Holocaust darstelle oder nicht«, durch das Grundrecht auf Meinungsäu­ßerung geschützt.

Gedeon steht auch parteiinte­rn als »Antisemit« in der Kritik. Deshalb musste er 2016 die AfD-Fraktion im Landtag verlassen, darf aber als »Gast« weiter an den Arbeitskre­isen der Fraktion teilnehmen. Ein Parteiauss­chlussverf­ahren gegen ihn war Ende Dezember vor dem AfD-Landesschi­edsgericht in Baden-Württember­g gescheiter­t. Die Partei hatte dies mit einem Mangel an Beweisen begründet.

Newspapers in German

Newspapers from Germany