KPMG muss Honorar zurückzahlen
Wirtschaftsprüfer wegen Arcandor-Insolvenz verklagt
Frankfurt am Main. Die Wirtschaftsprüfgesellschaft KPMG muss einen Teil ihres Millionenhonorars an die Insolvenzverwaltung des früheren Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor zurückzahlen. Die noch kurz vor der Pleite im Juni 2009 ausgezahlten Beraterhonorare hätten andere Gläubiger benachteiligt, begründete das Oberlandesgericht Frankfurt seine am Montag veröffentlichte Entscheidung.
Beide Seiten hätten zum Zeitpunkt der Zahlung am 20. Mai 2009 gewusst, dass die Finanzierung der weiteren Geschäftstätigkeit nicht mehr gesichert gewesen sei, stellten die Richter fest. Arcandor hatte mit ihren Tochtergesellschaften Karstadt, Primondo und Quelle am 9. Juni 2009 beim Amtsgericht Essen Insolvenz angemeldet.
Mit weitergehenden Forderungen drang Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch nicht durch. So muss KPMG keinen Schadenersatz in Höhe von verlangten 82 Millionen Euro leisten und auch 1,5 Millionen Euro Honorar bleiben in den Händen der Berater. Nach Auffassung des Gerichts gehörte es nicht zur Pflicht der Berater, Arcandor auf die drohende Insolvenzgefahr hinzuweisen. Die Frage der Insolvenzreife habe nicht zum Auftrag an die KPMG gehört, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten.
Die Forderung hatte sich nach Angaben des Insolvenzverwalters an den Verlusten orientiert, die durch die Verzögerung der Insolvenz um mehrere Monate zusätzlich entstanden seien. Vergleichsgespräche mit den Wirtschaftsprüfern waren ergebnislos geblieben.
KPMG mit Sitz im Schweizer Steuerparadies Zug gehört zu den weltgrößten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Allein in Deutschland beschäftigte das Unternehmen zuletzt rund 10 200 Mitarbeiter an 25 Standorten und erwirtschaftete einen Umsatz von 1,6 Milliarden Euro. Ein KPMG-Sprecher wollte am Montag das Urteil nicht kommentieren. Gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung kann noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.