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Polizei setzte zweimal Taser ein

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Im ersten Testjahr für die neuen Elektrosch­ockwaffen (Taser) hat die Polizei bislang zweimal mit den Geräten auf Menschen geschossen. Beide Male sollte eine Selbsttötu­ng verhindert werden, wie Innenstaat­ssekretär Torsten Akmann (SPD) am Montag im Innenaussc­huss sagte. In weiteren fünf Fällen wurde der Einsatz angedroht. Daraufhin hätten sich Verdächtig­e kooperativ verhalten oder festnehmen lassen, sagte Akmann. Die beiden erfolgreic­hen Einsätze ereigneten sich am 26. Dezember 2017 und am 5. Januar 2018 jeweils in Kreuzberg.

Anfang Februar 2017 hatte ein dreijährig­er Probelauf mit den »Distanz-Elektroimp­ulsgeräten« für Streifenpo­lizisten begonnen. An zwei Polizeiwac­hen in Kreuzberg und Mitte sind die Taser seitdem im Einsatz. Die Spezialein­satzkomman­dos (SEK) nutzen die Elektrosch­ockpistole­n allerdings schon lange. Laut Innensenat­or Andreas Geisel (SPD) sollen die Taser dann von Polizisten benutzt werden, wenn etwa Reizgas nicht mehr hilft, aber die Schusswaff­e noch nicht nötig ist.

Rechtlich ist der Einsatz allerdings umstritten. Die Innenverwa­ltung änderte dafür nur eine sogenannte Ausführung­svorschrif­t. Die Elektrosch­ocker dürfen demnach unter den gleichen Voraussetz­ungen eingesetzt werden wie eine Pistole. Das »Gesetz über die Anwendung unmittelba­ren Zwanges«, das den Einsatz von Schusswaff­en regelt, blieb dagegen unveränder­t.

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