Jagdrecht bei Wildschweinen wird gelockert
Die Afrikanische Schweinepest könnte über Wildschweine nach Brandenburg eingeschleppt werden. Das hat eine Debatte über die Notwendigkeit eines vermehrten Abschusses ausgelöst. Die östlichen Regionen Brandenburgs sind durch die Afrikanischen Schweinepest besonders gefährdet. Deshalb hat das Agrarministerium inzwischen für jedes dort getötete Wildschwein eine Prämie von 20 Euro ausgesetzt. Diese Summe soll landesweit auf 50 Euro pro Abschuss angehoben werden. Doch schon im Jagdjahr 2016/17 konnten rund 76 000 »Schwarzkittel« zur Strecke gebracht werden, acht Prozent mehr als im Jahr davor.
Ute Schmiedel, stellvertretende Leiterin des Jagdreferats im Ministerium, geht davon aus, dass mindestens 100 000 Abschüsse pro Jahr erfolgen müssten, um eine messbare – und wünschenswerte – Reduzierung der Bestände zu erreichen. Seit 1990 sei die Population enorm gewachsen, doch gebe es, was die Gesamtzahl der Wildschweine in Brandenburg betreffe, nicht einmal Schätzungen. Vor allem der Anbau energiereicher Feldfrüchte wie Mais und Raps habe der Vermehrung Vorschub geleistet, so Schmiedel. Für die Schweine seine diese Felder »Küche und Schlafzimmer zugleich«. Sie fänden dort jede Menge Futter für sich und ihre Jungen und zudem eine ideale Deckung.
»Die Deutschen leben in einer Kulturlandschaft, deren Bestand auch von der Jagd auf das Wild abhängt.« Ute Schmiedel, Agrarministerium
Das Agrarministerium arbeitet an einer längerfristigen Ausnahmeregelung, die das Abschießen von Bachen ganzjährig gestatten soll. Die Muttertiere waren bisher zwischen dem 1. Februar und dem 15. August geschützt. Während Frischlinge jederzeit geschossen werden dürfen, sei eine Bache, die Frischlinge führt, in jedem Fall vor Abschuss sicher. Um einen naturverträglichen Bestand zu sichern, müssten laut Schmiedel 80 Prozent der Frischlinge getötet werden, ein Ziel, dass wohl nicht zu erfüllen sei. Zur waidgerechten Jagd gehöre im Übrigen auch die Verwertung von kleiner Jagdbeute, also auch von Frischlingen.
Eine Lockerung für die Wildschweinjagd hat insofern jetzt schon Gültigkeit, als die verbotene nächtliche Jagd mit künstlichem Licht nun drei Jahre lang gestattet ist. Allerdings darf dabei die Lichtquelle nicht direkt an der Jagdwaffe montiert sein.
Der Gedanke einer konsequenten Jagd in den Wäldern finde nicht nur Befürworter, räumt die Mitarbeiterin ein. Es gebe »sehr fundamental eingestellte« Menschen, die die Jagd generell ablehnen. Doch führe kein Weg an der verstärkten Jagd vorbei, denn nicht nur in Brandenburg, sondern auch in Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern habe die Wildschweinpopulation überhand genommen. Vor einiger Zeit hatte das Ministerium mitgeteilt, dass wegen der großen Bestände an Wildschweinen, Rehen und anderem Wild die Wiederaufforstung extrem schwierig sei. Schonungen mit Jungpflanzen würden regelmäßig kahl gefressen und müssten aufwendig abgezäunt werden.
Ute Schmiede ist selbst Jägerin und hat in der vergangenen Jagdsaison acht Wildschweine erlegt. »Die Deutschen leben in einer Kulturlandschaft, deren Bestand auch von der Jagd auf das Wild abhängt«, sagt sie.