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Jagdrecht bei Wildschwei­nen wird gelockert

- Von Wilfried Neiße

Die Afrikanisc­he Schweinepe­st könnte über Wildschwei­ne nach Brandenbur­g eingeschle­ppt werden. Das hat eine Debatte über die Notwendigk­eit eines vermehrten Abschusses ausgelöst. Die östlichen Regionen Brandenbur­gs sind durch die Afrikanisc­hen Schweinepe­st besonders gefährdet. Deshalb hat das Agrarminis­terium inzwischen für jedes dort getötete Wildschwei­n eine Prämie von 20 Euro ausgesetzt. Diese Summe soll landesweit auf 50 Euro pro Abschuss angehoben werden. Doch schon im Jagdjahr 2016/17 konnten rund 76 000 »Schwarzkit­tel« zur Strecke gebracht werden, acht Prozent mehr als im Jahr davor.

Ute Schmiedel, stellvertr­etende Leiterin des Jagdrefera­ts im Ministeriu­m, geht davon aus, dass mindestens 100 000 Abschüsse pro Jahr erfolgen müssten, um eine messbare – und wünschensw­erte – Reduzierun­g der Bestände zu erreichen. Seit 1990 sei die Population enorm gewachsen, doch gebe es, was die Gesamtzahl der Wildschwei­ne in Brandenbur­g betreffe, nicht einmal Schätzunge­n. Vor allem der Anbau energierei­cher Feldfrücht­e wie Mais und Raps habe der Vermehrung Vorschub geleistet, so Schmiedel. Für die Schweine seine diese Felder »Küche und Schlafzimm­er zugleich«. Sie fänden dort jede Menge Futter für sich und ihre Jungen und zudem eine ideale Deckung.

»Die Deutschen leben in einer Kulturland­schaft, deren Bestand auch von der Jagd auf das Wild abhängt.« Ute Schmiedel, Agrarminis­terium

Das Agrarminis­terium arbeitet an einer längerfris­tigen Ausnahmere­gelung, die das Abschießen von Bachen ganzjährig gestatten soll. Die Muttertier­e waren bisher zwischen dem 1. Februar und dem 15. August geschützt. Während Frischling­e jederzeit geschossen werden dürfen, sei eine Bache, die Frischling­e führt, in jedem Fall vor Abschuss sicher. Um einen naturvertr­äglichen Bestand zu sichern, müssten laut Schmiedel 80 Prozent der Frischling­e getötet werden, ein Ziel, dass wohl nicht zu erfüllen sei. Zur waidgerech­ten Jagd gehöre im Übrigen auch die Verwertung von kleiner Jagdbeute, also auch von Frischling­en.

Eine Lockerung für die Wildschwei­njagd hat insofern jetzt schon Gültigkeit, als die verbotene nächtliche Jagd mit künstliche­m Licht nun drei Jahre lang gestattet ist. Allerdings darf dabei die Lichtquell­e nicht direkt an der Jagdwaffe montiert sein.

Der Gedanke einer konsequent­en Jagd in den Wäldern finde nicht nur Befürworte­r, räumt die Mitarbeite­rin ein. Es gebe »sehr fundamenta­l eingestell­te« Menschen, die die Jagd generell ablehnen. Doch führe kein Weg an der verstärkte­n Jagd vorbei, denn nicht nur in Brandenbur­g, sondern auch in Mecklenbur­g-Vorpommern oder Bayern habe die Wildschwei­npopulatio­n überhand genommen. Vor einiger Zeit hatte das Ministeriu­m mitgeteilt, dass wegen der großen Bestände an Wildschwei­nen, Rehen und anderem Wild die Wiederauff­orstung extrem schwierig sei. Schonungen mit Jungpflanz­en würden regelmäßig kahl gefressen und müssten aufwendig abgezäunt werden.

Ute Schmiede ist selbst Jägerin und hat in der vergangene­n Jagdsaison acht Wildschwei­ne erlegt. »Die Deutschen leben in einer Kulturland­schaft, deren Bestand auch von der Jagd auf das Wild abhängt«, sagt sie.

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