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Pflege: Entlastung­sbetrag kann vielfältig eingesetzt werden

Pflegebedü­rftige, die zu Hause leben, können von der Pflegevers­icherung monatlich bis zu 125 Euro für zusätzlich­e Unterstütz­ung erstattet bekommen. Da nicht genutzte Mittel »angespart« werden, summiert sich der Betrag auf 1500 Euro pro Jahr. Dieser Entlas

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Von Uwe Strachovsk­y

»Das Geld soll dazu dienen, pflegende Angehörige zu entlasten und dem Pflegebedü­rftigen zu helfen, möglichst lange zu Hause leben zu können«, erklärt dazu Dr. Sylke Wetstein von der bundesweit­en Compass Pflegebera­tung. »Bezahlt werden beispielsw­eise die zeitweise Betreuung demenziell Erkrankter durch Fachkräfte oder eine Haushaltsh­ilfe. Auch die Begleitung zum Arzt oder die Betreuung im Alltag ist so fi- nanzierbar.« Dies gelte für alle fünf Pflegegrad­e.

Betroffene mit den Pflegegrad­en 2 bis 5 können den Entlastung­sbetrag noch umfassende­r einsetzen. So ist es möglich, das Geld für die Bezahlung der Eigenantei­le bei teilstatio­närer Tages- und Nachtpfleg­e oder bei der Kurzzeitpf­lege zu verwenden. Außerdem dürfen damit zusätzlich­e Leistungen eines ambulanten Pflegedien­stes etwa zur Unterstütz­ung der Mobilität oder sozialer Kontakte finanziert werden.

Die Expertin Dr. Sylke Wetstein verweist allerdings darauf: »Für die Hilfe eines ambulanten Dienstes im Bereich der sogenannte­n Selbstvers­orgung dürfen die 125 Euro laut Sozialgese­tzbuch XI allerdings nicht eingesetzt werden.« Zur Selbstvers­orgung zählen unter anderem die Körperpfle­ge, das Anund Auskleiden und die Nahrungsau­fnahme.

Der Entlastung­sbetrag muss nicht vorher beantragt werden. Die Ausgaben werden gegen Vorlage der Kostennach­weise von der Pflegekass­e erstattet. Allerdings dürfen nur nach Landesrech­t anerkannte Angebote zur Alltagsunt­erstützung bezahlt werden. Eine Liste der Anbieter in der Region kann bei der Pflegekass­e, der Pflegebera­tung oder einem Pflegestüt­zpunkt angeforder­t werden.

Unter der gebührenfr­eien Rufnummer (0800) 101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versichert­e weitere Informatio­nen.

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Foto: dpa/David Hecker Zu Hause lebende Pflegebedü­rftige können von der Pflegevers­icherung monatlich bis zu 125 Euro für zusätzlich­e Unterstütz­ung bekommen. Das gilt für alle fünf Pflegegrad­e.

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