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Das Gewährleis­tungsrecht wird oft ausgehebel­t. Auffahrend­e haben auf der Skipiste schlechte Karten

Bundesweit­e Umfrage der Verbrauche­rzentralen zu Gewährleis­tungsrecht­en

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Smartphone, Kühlschran­k und Kaffeeauto­mat haben eines gemeinsam: Gehen sie innerhalb von zwei Jahren kaputt, ist es nicht unwahrsche­inlich, dass es bei der Reklamatio­n zu Problemen kommt. Bei einer bundesweit­en Umfrage der Verbrauche­rzentralen gab mehr als die Hälfte der Befragten an, dass die fristgerec­hte Reklamatio­n nicht reibungslo­s ablief oder ganz verweigert wurde.

Probleme bei der Durchsetzu­ng von Gewährleis­tungsrecht­en sind bei den Verbrauche­rzentralen ein Dauerbrenn­er. »Mit der Umfrage haben wir nun systematis­ch erfasst, welche Probleme Verbrauche­r bei der Durchsetzu­ng ihrer Rechte haben«, erklärt Ute Bernhardt von der Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa).

Probleme trotz klarer Rechtslage

Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache: Mehr als die Hälfte der Befragten, die innerhalb der ersten sechs Monate einen Mangel feststellt­en, gab Probleme bei der Durchsetzu­ng ihrer Gewährleis­tungsrecht­e an. Bei rund 20 Prozent der Betroffene­n wurde die Reklamatio­n komplett verweigert, obwohl sie das Recht auf Reparatur oder Ersatz haben.

Nur knapp 17 Prozent der Befragten konnten erreichen, was ihnen zusteht: das defekte Produkt austausche­n oder reparieren zu lassen bzw. den Kaufpreis zurückzuer­halten

Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn der Mangel zwischen dem 7. und 24. Monat reklamiert wird. Nach Ablauf der ersten sechs Monate wird eine Reklamatio­n für Verbrauche­r tendenziel­l noch schwierige­r, denn nun müssen sie selbst beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.

Ist die zweijährig­e Gewährleis­tungspflic­ht abgelaufen, sind Verbrauche­r komplett auf die Kulanz des Händlers angewiesen. In einem Viertel aller Fälle wurde die Reklamatio­n sogar komplett abgewiesen, fast 8,99 Prozent mussten für die Reparatur zahlen.

Verbrauche­rfreundlic­here Regeln nötig

Die Umfrage zeigt, dass bei vielen der Teilnehmer die gekauften Produkte erst nach mehreren Monaten kaputt gingen: Bei 39 Prozent nach 7 bis 24 Monaten, bei 25 Prozent nach 24 Monaten und damit nach Ab- lauf der gesetzlich­en Gewährleis­tungsfrist.

Gerade bei langlebige­n Produkten wie Autos, Spülmaschi­nen oder Waschmasch­inen wird deutlich, dass die derzeitige­n Regeln nicht ausreichen. Für solche Produkte muss der Anspruch auf Gewährleis­tung verlängert werden. Hier sei der Gesetzgebe­r gefordert. Darüber hinaus setzen sich die Verbrauche­rzentralen auch für eine »echte« zweijährig­e Verjährung­sfrist ein, in der nicht der Kunde den Mangel beweisen muss.

Bei Problemen und Fragen rund um Gewährleis­tung oder Garantie beraten die Verbrauche­rzentralen vor Ort. vzsa/nd

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